Fahrerlaubnis für Hilfs- und Rettungskräfte

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Fahrerlaubnis für Hilfs- und Rettungskräfte



(pressrelations) - s Innenminister Joachim Herrmann: "Feuerwehrführerschein auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern erweitern ? Lösung in greifbare Nähe gerückt"

"Bayern hat bereits im vergangenen Jahr nach langwierigen und zähen Verhandlungen mit dem damaligen Verkehrsminister Tiefensee eine sinnvolle Zwischenlösung für Fahrer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Rettungsdienste, freiwilliger Hilfsorganisationen und des THW bis zu 4,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM) erreicht. Wir haben schon damals erklärt, dass dies nur ein erster Schritt sein kann. Nun sind wir Dank der Unterstützung von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer unserem eigentlichen Ziel, nämlich der Erweiterung des Feuerwehrführerscheins auf Fahrzeuge mit einer zGM von bis zu 7,5 Tonnen und für Fahrzeuge mit Anhängern, ein gutes Stück näher gekommen. Ich habe auch keinerlei Zweifel daran, dass der Vorschlag EU-rechtskonform ist", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute im Beisein des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Hans-Peter Kröger und des Präsidenten des Technischen Hilfswerks (THW), Albrecht Broemme bei einer Pressekonferenz in der Bayerischen Vertretung in Berlin.

Bayern hat in einer erneuten Bundesratsinitiative eine Lösung vorgeschlagen die es künftig ermöglichen soll, dass Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, der Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW), die im Besitz der Fahrerlaubnis B (PKW) sind, auch Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 Tonnen zGM führen dürfen. "Und zwar wiederum nach organisationsinterner Einweisung und Prüfung. Wegen des besonderen Bedarfs der Wasserrettungsorganisationen hat Bayern vorgeschlagen, auch Fahrzeuge mit Anhängern in die Regelung aufzunehmen. Ich freue mich, dass der Bundesverkehrsminister diese bayerische Initiative aufgegriffen und nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat", betonte Herrmann. Ausgenommen von der Regelung blieben wie beim ''kleinen Feuerwehrführerschein'' Führerscheinneulinge während der ersten zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb.



Bayern hatte bereits vergangenes Jahr in einem ersten Schritt mit einer Bundesratsinitiative durchgesetzt, dass eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,75 Tonnen bundesrechtlich eingeführt wurde. Der Freistaat hat die damalige Lösung sofort landesrechtlich umgesetzt und nach einer gründlichen und gewissenhaften Vorbereitung der Bewerber durch die jeweiligen Organisationen noch 2009 die ersten "kleinen Feuerwehrführerscheine" erteilt. Herrmann: "Unser damaliger Vorschlag einer organisationsinternen Ausbildung hat sich sehr bewährt und ist deshalb auch für die nun auf den Weg gebrachte Ausweitung der Regelung praktikabel. Wir haben bislang in Bayern rund 500 so genannte ''kleine Feuerwehrführerscheine'' erteilt. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes und zeigt, dass wir mit dieser pragmatischen Neuregelung dafür Sorge tragen, dass die Leistungsfähigkeit der genannten Organisationen dauerhaft sichergestellt bleibt", so der bayerische Innenminister.


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Datum: 25.11.2010 - 16:15 Uhr
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