Neue Informationspflichten für Energieversorger
ID: 303910
Neue Informationspflichten für Energieversorger
? RWE Effizienz GmbH bietet kleineren Versorgungsunternehmen Unterstützung an
Am 12.11.2010 ist das Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet die deutschen Energieversorger dazu, ihren Kunden "Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung zu geben". Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie für Energiedienstleistungen der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.
Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Maßnahmen vor:
? Energielieferanten mit einem definierten Mindestabsatz müssen ihre Kunden jährlich über Anbieter von Energiedienstleistungen informieren.
? Darüber hinaus werden Energielieferanten und Netzbetreiber verpflichtet, ihre Kunden regelmäßig über Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Anbieter von entsprechenden Beratungsleistungen informieren.
? Das Energieunternehmen kann entsprechende Informationen in Eigenregie anbieten.
Um den verpflichteten Energieversorgern eine kostengünstige Möglichkeit zur Einhaltung dieses Aufgabenpaketes zu ermöglichen, bietet die RWE Effizienz GmbH daher Energieunternehmen einen neuen Service an. Sie können auf das RWE-Internetportal energiewelt.de verweisen und so die umfassenden Informations- und Dienstleistungsangebote ihren Kunden zugänglich machen. Mit dem Verweis auf energiewelt.de in der Regelkommunikation ist der gesetzlichen Verpflichtung Genüge getan. RWE verpflichtet sich dabei im Gegenzug, energiewelt.de kontinuierlich an den Erfordernissen des EDL-G auszurichten.
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Datum: 25.11.2010 - 19:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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