60.Bundesversammlung: Ordnung der Waserwacht und Wahl VorsitzBundesschiedsgericht
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60.Bundesversammlung: Ordnung der Waserwacht und Wahl Vorsitz Bundesschiedsgericht
In seiner Eröffnungsrede wies Rotkreuzpräsident Dr. Rudolf Seiters auf die Herausforderungen des vergangenen Jahres hin, etwa durch das Erdbeben in Haiti und die Flutkatastrophe in Pakistan, aber auch auf die tiefgreifenden Veränderungen durch den Wegfall des Zivildienstes. Er dankte Mitarbeitern, Gliederungen und Gemeinschaften umfassend für die geleistete Arbeit.
Zur Wahl stehen für die kommenden vier Jahre Dr. Frank-Walter Hülsenbeck als Vorsitzender und Dr. Reinmar Wolff als stellvertretender Vorsitzender des Bundesschiedsgerichtes. Das Bundesschiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die das Deutsche Rote Kreuz betreffen oder über den Bereich eines Mitgliedsverbands des Bundesverbandes hinausgehen.
Die Ordnung der Wasserwacht ist das Regelwerk dieser Rotkreuz-Gemeinschaft, die in Deutschland 130.000 Mitglieder und 1.200 Wachstationen hat. Sie liegt der Bundesversammlung zur Genehmigung vor. Die Gemeinschaften des Roten Kreuzes (Bergwacht, Wasserwacht, Bereitschaften, Jugendrotkreuz und Wohlfahrt- und Sozialarbeit) haben sich darauf geeinigt ihre Ordnungen zu harmonisieren.
Der Bundesversammlung gehören 125 Delegierte aus den Landesverbänden, vier Delegierte des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. und der Präsident des DRK e. V. an.
DRK-Pressestelle
Svenja Koch
Tel.: 030 85404 -158
kochs@drk.de
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Datum: 26.11.2010 - 11:45 Uhr
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