Einspruch gegen verminderte Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten
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Einspruch gegen verminderte Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten
Die Länder hatten den Vermittlungsausschuss angerufen, weil sie mit der vom Bundestag beschlossenen Absenkung der Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose von 25,4 auf durchschnittlich 23,6 Prozent für das Jahr 2010 nicht einverstanden waren. Zudem kritisierten sie die im Gesetz enthaltene Berechnungsgrundlage.
Nachdem der Vermittlungsausschuss seine Beratungen am 10. November 2010 ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen hat, lag das Gesetz dem Bundesrat in unveränderter Fassung vor. Aufgrund des Einspruchs der Länder kann es nur dann in Kraft treten, wenn der Bundestag diesen mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweist.
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Datum: 26.11.2010 - 18:15 Uhr
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