Brüderle trifft Generalsekretär des Staatsrats der VR China, Ma Kai
ID: 304636
Brüderle trifft Generalsekretär des Staatsrats der VR China, Ma Kai
Bundesminister Brüderle: "Ich halte es für einen wichtigen Erfolg des G 20-Gipfels in Seoul, dass es nicht zu einer quantitativen Begrenzung von Handelsüberschüssen kommen wird. Starke Exportnationen sollten nicht dafür bestraft werden, dass sie wettbewerbsfähig und erfolgreich sind. Allerdings dürfen die Überschussländer sich auch keine unfairen Vorteile durch eine künstliche Unterbewertung der Währung verschaffen. Ich hoffe deshalb, dass China in Zukunft mehr Flexibilität bei der Bewertung der chinesischen Währung zulässt."
Beide Seiten würdigten den Stand der bilateralen Beziehungen, der sich in den ausgezeichneten Handelszahlen ausdrückt. Allein in den ersten acht Monaten des Jahres haben die deutschen Exporte nach China um 50 % zugelegt. Das bilaterale Handelsvolumen, das in diesem Zeitraum schon 82 Mrd. Euro beträgt, wird im Jahr 2010 eine neue Rekordhöhe erreichen.
Der Generalsekretär des Staatsrats, Ma Kai, gehört zum engsten Kreis der politischen Führung in China. Er hält sich derzeit auf Einladung von Bundesminister Brüderle in Deutschland auf und wird außer Berlin auch Hamburg und Bonn besuchen.
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 26.11.2010 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 304636
Anzahl Zeichen: 1770
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 318 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Brüderle trifft Generalsekretär des Staatsrats der VR China, Ma Kai"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).