Der ZDF-Staatsvertrag muss verfassungsrechtlich überprüft werden
ID: 306646
Der ZDF-Staatsvertrag muss verfassungsrechtlich überprüft werden
Die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein hohes Gut. Das hat die CDU, angeführt von dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, ignoriert. Mit ihrer Einflussnahme auf das ZDF hat sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschadet
Das darf sich nicht wiederholen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, dass die unionsgeführten Länder den selbst verursachten Schaden nicht begrenzen und nicht bereit sind, den Staatsvertrag gemeinsam mit den SPD-geführten Ländern zu ändern.
Die CDU ist medienpolitisch handlungsunfähig. Daher ist der Weg vor das Bundesverfassungsgericht notwendig.
Der ZDF-Staatsvertrag muss nun verfassungskonform novelliert werden. Mit dem Normenkontrollverfahren wird das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen für den Staatsvertrag vorgeben. Die Medienkommission unterstützt die Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen den ZDF-Staatsvertrag, damit das ZDF zukünftig vor staatlicher Einflussnahme geschützt wird.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle@spd.de
http://www.spd.de
http://www.meinespd.net/
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 30.11.2010 - 22:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 306646
Anzahl Zeichen: 1819
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 393 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der ZDF-Staatsvertrag muss verfassungsrechtlich überprüft werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).