Online-Datenschutz: naiin prüft 'rote Linie' des Bundesinnenministers
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Online-Datenschutz: naiin prüft 'rote Linie' des Bundesinnenministers
Ausdrücklich zu befürworten sei auch das Bekenntnis des Bundesinnenministers zum Gedanken der Selbstregulierung. 'Allerdings muss der am Mittwoch von den Geodatendienste-Anbietern vorgelegte Kodex einer kritischen Prüfung unterzogen werden. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Einhaltung der Selbstverpflichtung sowie mögliche Verstöße gegen diese durch eine unabhängige Aufsicht kontrolliert und sanktioniert werden', fordert Grabowski. Die Unabhängigkeit einer Aufsicht, die in Gänze finanziell von den Geodatendienste-Anbietern abhängig ist, sei fraglich.
naiin selbst wird als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle finanziell sowohl von der Internet-Wirtschaft als auch von der Netzgemeinde ? sprich: Verbrauchern ? getragen und stellt neben prozessualen Richtlinien so seine Unabhängigkeit sicher. Die gemeinnützige Organisation hat angekündigt, den Gesetzesentwurf von Bundesinnenminister de Maizière nun eingehend prüfen zu wollen ? auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Angebote seiner Mitgliedsunternehmen. 'Im Anschluss daran werden wir dem Bundesinnenministerium eine Stellungnahme zukommen lassen', so Grabowski.
Weitere Informationen unter www.naiin.org
Über naiin
naiin - no abuse in internet (Aussprache: 'nein') wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.
naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.
Internet: www.naiin.org
Presse-Kontakt:
naiin - no abuse in internet e.V.
Köpenicker Straße 48/49 G
D-10179 Berlin
Herr Nico Röhner
Leiter - Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2009 51 330
E-Mail: de.press@naiin.org
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Datum: 01.12.2010 - 18:15 Uhr
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