Erleichterung von der Melde- und Offenlegungspflicht

Erleichterung von der Melde- und Offenlegungspflicht

ID: 307568
(Thomson Reuters ONE) -
Private Equity Holding AG /
Erleichterung von der Melde- und Offenlegungspflicht
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Ad-hoc Publikation
Zug, 01. Dezember 2010


Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange AG gewährt Private Equity Holding AG
Erleichterung von der Melde- und Offenlegungspflicht


Private Equity Holding AG (PEH) hat am Freitag, 26. November 2010, erneut den
meldepflichtigen Grenzwert von 5% an eigenen Aktien überschritten. Der genaue
Bestand an eigenen Aktien belief sich auf 200'537 (bei 4'009'500 ausstehenden
Aktien). Der Bestand an eigenen Aktien bewegte sich seit Oktober 2010 in einem
engen Korridor um die meldepflichtige Schwelle von 5%, und die Gesellschaft
veröffentlichte entsprechend zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 12. November
2010 fünf Meldungen betreffend Beteiligungen zwischen 4.98% und 5.04%. In
Anbetracht des Aktienbestandes, der Liquidität des Titels und der damit
verbundenen Aktivität des Market Makers der PEH hat die PEH ein Gesuch auf
Erleichterung bezüglich der Melde- und Offenlegungspflicht auf der Basis einer
Korridorlösung gestellt. Diesem Gesuch hat die Offenlegungsstelle der SIX Swiss
Exchange mit Verfügung vom 17. November 2010 entsprochen; dabei wurde die PEH
verpflichtet, die Kernpunkte der Verfügung beim nächsten Überschreiten der 5%
Grenze zu veröffentlichen. Es sind dies:

PEH wird in Bezug auf ihre eigenen Namenaktien eine künftige Erleichterung von
der Melde- und Veröffentlichungs­pflicht dahingehend gewährt, dass sich deren
Bestand jeweils in einem Rahmen zwischen 4.5% and 5.5% der Stimmrechte bewegen
kann, ohne dass dies beim jeweiligen Erreichen, Über- oder Unterschreiten des
Grenzwerts von 5% der Stimmrechte zu einer Meldepflicht nach Art. 20 BEHG führt.


Diese Erleichterung ist befristet bis am 17. November 2011. Dabei wird auf den
Zeitpunkt der Entstehung der Meldepflicht abgestellt.

Fällt der Anteil der eigenen Aktien von PEH vor dem 17. November 2011 unter
4.5% oder übersteigt dieser 5.5% der Stimmrechte nach Art. 20 BEHG, hat PEH
innert vier Börsentagen eine Meldung in Übereinstimmung mit Art. 21 und 22 BEHV-
FINMA zu veröffentlichen.

Kommt der Bestand eigener Aktien der PEH im Anschluss an ein Über- oder
Unterschreiten der Bandbreite gemäss vorherigem Absatz wieder in die Bandbreite
zwischen 4.5% und 5.5% der Stimmrechte zu liegen, kann PEH erneut von der
vorliegenden Erleichterung profitieren, indem sie wiederum den dannzumaligen
Bestand veröffentlicht und darauf hinweist, dass sie erneut von der
Erleichterung gemäss der vorliegenden Empfehlung Gebrauch macht.





PEH hat nach Ablauf der befristeten Erleichterung am 17. November 2011 ihren
dannzumaligen Bestand an eigenen Namenaktien im Sinne einer Bestandesmeldung
innert vier Börsentagen zu veröffentlichen, sofern sich Ihre Beteiligung beim
Auslaufen der Erleichterung noch innerhalb des Korridors zwischen 4.5% und 5.5%
befindet.


***


Private Equity Holding AG (SIX: PEHN), verwaltet von Alpha Associates, bietet
Investoren die Möglichkeit, sich einfach und steuerlich optimal an einem breit
gefächerten und professionell geführten Private-Equity-Portfolio zu beteiligen.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Peter Wolfers, Investor Relations,peter.wolfers@peh.ch, Telefon
+41 41 726 79 80
oderhttp://www.peh.ch



[HUG#1467769]



--- Ende der Mitteilung ---

Private Equity Holding AG
Innere Güterstrasse 4 Zug null

WKN: 906781;ISIN: CH0006089921;

News Release:
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Source: Private Equity Holding AG via Thomson Reuters ONE


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Datum: 01.12.2010 - 18:00 Uhr
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