Mit einem wegweisenden Gastronomie Qualitätsleitbild greift nun ein findiger Unternehmer dem Gesetzgeber vor und geht seinen eigenen Weg
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Mit einem wegweisenden Gastronomie Qualitätsleitbild greift nun ein findiger Unternehmer dem Gesetzgeber vor und geht seinen eigenen Weg
Anna Homm, die Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa) in Kassel meldet sich allerdings mit Bedenken in der hessischen Zeitung HNA zu Wort. Sie sieht gar eine Wettbewerbsverzerrung, wenn ein Betrieb mit einem Smiley ausgezeichnet wird, ein anderer aber noch ohne Lachgesicht dastehe, weil er noch gar nicht kontrolliert worden ist. Für eine nachvollziehbare Kontrolle müsse zunächst ein "praxisnaher und fairer Kriterienkatalog erstellt werden", sagt Homm. Dabei sieht sie allerdings die Gefahr eines "neuen Bürokratiemonsters".
Den Smiley "als geradezu widersinnig" empfindet die DeHoGa-Geschäftsführerin aus einem anderen Grund: "Wieso muss ein Betrieb ausgezeichnet werden, wenn er sich an die gesetzlichen Vorgaben und Hygienevorschriften hält?"
Lange bevor der Gesetzgeber nun tatsächlich den sogenannten "Gastro-Smiley" flächendeckend einführen wird, kommt nun ein Kontrollsystem auf den Markt, das auf Freiwilligkeit beruht und drohende Ungerechtigkeiten beseitigen könnte.
Auf fünf Pfeiler stützt sich das neue "Qualitätsleitbild Gastronomie" und appelliert an die Eigenverantwortung der Wirte: Wer sich in den wichtigen Punkten Produktqualität, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und Sauberkeit nichts vorzuwerfen habe, kann dies seinen Gästen mittels Aufkleber an der Eingangstür bereits heute mitteilen. "Natürlich steht hinter jeder Säule eine eigene Idee von Qualität," weiß Unternehmensberater Morczinietz von der ba-Management-Services GmbH zu berichten. "Wird diese gelebt, kann sie nun durch den Aufkleber öffentlich gemacht werden, lange bevor der Gesetzgeber dies verlangt und mit subjektiven, schlaglichtartigen Kontrollen eingreift. Die freiwillige Selbstkontrolle und das Bekenntnis zum Qualitätsleitbild dokumentiert die aufrichtige Absicht des Inhabers, alles für die Zufriedenheit seiner Gäste zu tun ? weit über die bereits heute bestehenden gesetzlichen Anforderungen hinaus."
Der Aufkleber und das Leitbild sind günstig unter www.qualitaetsleitbild-gastronomie.dezu beziehen, nähere Infos gibt es bei der ba-Management-Services GmbH unter 07681-4749240
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Datum: 03.12.2010 - 20:45 Uhr
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