Ministerin Löhrmann: 'Rechtsgutachten des VBE stützt Modellversuch Gemeinschaftsschule'
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Ministerin Löhrmann: "Rechtsgutachten des VBE stützt Modellversuch Gemeinschaftsschule"
"Die Landesregierung sieht sich in ihrer Rechtsauffassung darin bestätigt, dass der Modellversuch Gemeinschaftsschule verfassungsgemäß ist", erklärte heute Schulministerin Sylvia Löhrmann in Düsseldorf angesichts der Vorstellung eines Rechtsgutachtens, das Prof. Dr. Christoph Gusy vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld, im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung NRW (VBE) erstellt hat.
Der Gutachter bestätigt, dass § 25 Schulgesetz eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Modellversuch Gemeinschaftsschule darstellt. Der Modellversuch ist begrenzt, zeitlich befristet und wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
Die Gemeinschaftsschule ist laut Gutachter als eine gesetzlich zugelassene zusätzliche Schulform mit der Landesverfassung vereinbar. Es liegt kein Verstoß gegen die Verfassungsgarantie des gegliederten Schulsystems oder gegen mögliche Bestandsgarantien einzelner Schulformen vor.
Ministerin Löhrmann: "Mit dem Modellversuch Gemeinschaftsschule wollen wir prüfen, ob das längere gemeinsame Lernen dazu beitragen kann, die immer noch zu starke Abhängigkeit des schulischen Erfolgs von der sozialen Herkunft aufzubrechen. Zudem wird der Modellversuch zeigen, ob die Gemeinschaftsschule eine Lösung für zurückgehende Schülerzahlen sowie für das veränderte Schulwahlverhalten der Eltern sein kann."
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Datum: 06.12.2010 - 17:45 Uhr
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