BLL: Lebensmittelwirtschaft begrüßt Votum der EU-Verbraucherminister für eine einheitliche Nährwertkennzeichnung
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Die Kennzeichnungspflicht für so genannte Lebensmittelimitate bestätigt aus Sicht des BLL die bestehende Gesetzeslage. "Schon jetzt gilt in Deutschland: Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drin sein", unterstrich Horst. Ausdrücklich begrüßt wurde von Seiten der Wirtschaft auch die Beschränkung der Informationspflichten bei unverpackter Ware auf Allergene. Damit würden die Erfordernisse in Handwerk und Handel berücksichtigt, die eine einfache Übertragung der Informationspflichten bei verpackter Ware verböten.
Kritisch bewertete der BLL dagegen die Vorschläge des Rates zum Thema Herkunftskennzeichung: "Die Lebensmittelwirtschaft vertritt - wie die Europäische Kommission - weiter die Ansicht, dass eine Ausdehnung der generellen Herkunftskennzeichnungsverpflichtungen für Lebensmittel und deren Zutaten nicht praktikabel ist", erklärte Horst. Unabdingbare Voraussetzung der weiteren Diskussion über die Herkunftskennzeichnung sei eine Folgenabschätzung, die Kosten und Nutzen derart genereller Informationspflichten untersuche.
Zum Thema Mindestschriftgröße bekräftigte der BLL seine Auffassung, dass hier Leitlinien zur guten Lesbarkeit der Angaben auf den Verpackungen sinnvoller sind als eine starre und allein auf die Schriftgröße bezogene Vorgabe des Gesetzgebers. Schließlich hänge eine gute Lesbarkeit auch von Faktoren wie Schrifttyp, Kontrast oder Hintergrund ab.
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Datum: 07.12.2010 - 17:55 Uhr
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