Börsen-Zeitung: Teures Schwarzgeld, Kommentar von Angela Wefers zur Verschärfung der Bestimmungen bei Selbstanzeige von Steuerhinterziehern
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in der Zukunft die strafbefreiende Selbstanzeige von
Steuerhinterziehern sein, die ihren Kopf noch aus der Schlinge ziehen
wollen. Die Bundesregierung justiert beim umstrittenen Instrument der
Selbstanzeige nach, das nach dem Willen mancher ohnehin abgeschafft
gehörte. Warum soll ein Steuerhinterzieher anders behandelt werden
als ein Ladendieb?
Nachdem deutsche Stellen sensible Steuerdaten angekauft hatten,
konnten die Finanzämter eine nie da gewesene Flut von Selbstanzeigen
registrieren. Das Kabinett hat mit seinem Beschluss zur
Schwarzgeldbekämpfung nun nicht nur eine Debatte vom Sommer
gesetzlich fixiert, sondern auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs
vom Frühjahr, das die bisher gängige Praxis bei Selbstanzeigen
verschärft.
Steuerpflichtige, die ihr Vermögen ins Ausland verbracht haben,
können nicht mehr mit taktisch motivierten Teilerklärungen der Strafe
entgehen. Zudem muss der Steuerpflichtige den Behörden mit seiner
Erklärung zuvorkommen. Der kritische Punkt ist im Zeitalter der
Elektronik nicht mehr daran geknüpft, dass der Prüfer erscheint,
sondern daran, wann die Behörde die Prüfung anordnet.
Steuerdelikte nehmen im Strafrecht eine Sonderstellung ein. Bei
kaum einem anderen Delikt führt die Selbstanzeige zur Strafbefreiung.
Bei Steuerstraftaten ist der Fiskus aber darauf angewiesen, dass der
Steuerpflichtige mitwirkt, will er noch Geld sehen. Kommt es erst zum
Strafprozess, kann der Delinquent hingegen die Aussage verweigern:
Das wäre - rein fiskalisch betrachtet - wenig ergiebig. Aus guten
Gründen werden in der Praxis auch eher Geld- statt Freiheitsstrafen
verhängt, die sonst bis zu fünf Jahren dauern können. Denn die
eigentlich für Straftäter angestrebte Resozialisierung im Knast ist
müßig, da Steuersünder in der Regel integrierte Mitglieder der
Gesellschaft sind.
Am meisten dürfte Steuersünder deshalb ein noch teureres Nachspiel
ihres ungesetzlichen Versteckspiels schmerzen. Steuerhinterziehung
muss mehr kosten und mehr als die Hinterziehungszinsen von 6%
erfordern. Diesen Schritt spart die Gesetzesnovelle bislang noch aus,
weil der Entwurf sonst im Bundesrat zustimmungspflichtig und
insgesamt gefährdet wäre. Nur mit einer solchen Ergänzung würde die
Regierung die Abschreckung aber wirksam erhöhen.
(Börsen-Zeitung, 9.12.2010)
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Datum: 08.12.2010 - 20:45 Uhr
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