"Menschenrecht auf Selbstbestimmung im Sterben"
Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2010
Die DGHS begrüßt durchaus den längst fälligen Ausbau der Angebote der Palliativ-Medizin. "Dies darf jedoch nicht zu einem "Integrismus" dieser Form der Hilfe am Lebensende führen", betont Baezner, "sondern der lebensmüde sterbewillige Schwerkranke soll zu einem Zeit-punkt, den er allein zu bestimmen und zu verantworten hat, Hilfe zur Beendigung seines als subjektiv unwürdig empfundenen Lebens in Anspruch nehmen dürfen."
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
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Berlin
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Datum: 09.12.2010 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 312144
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Kurt F. Schobert
Stadt:
Augsburg
Telefon: 0821-502350
Kategorie:
Vermischtes
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