Juristischer Sachverstand gegen das Lottochaos – Experten warnen: Staatsvertrag ist rechtswidrig
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Lottopolitik durch illegale Gebietskartelle habe in Europa keine Chance. Damit sei der Glücksspielstaatsvertrag gescheitert – wer ihn trotzdem umsetze, breche vorsätzlich Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht. Am 14. Juni träfen sich die Ministerpräsidenten in Berlin. Es sei also noch Zeit, um das Lottochaos zu stoppen. „Deutschland kann sich solch ein schlechtes Gesetz nicht erlauben“, urteilt Rupert Scholz über den Staatsvertrag. Und Bodo Pieroth, Geschäftsführender Direktor für Öffentliches Recht und Politik an der Universität Münster http://www.jura.uni-muenster.de/go/organisation/institute/oeffentliches-recht/rp/organisation.html, ergänzt: „Auf kaum einem Rechtsgebiet wird so geheuchelt wie bei dem geplanten Glücksspielstaatsvertrag. Es ist abwegig anzunehmen, dass Lotto süchtig mache, und darauf die Vernichtung einer ganzen Branche zu stützen.“ Der Kritik an dem Glücksspielstaatsvertrag schlossen sich auch Georg Hermes (Universität Frankfurt am Main), Hans-Detlef Horn (Universität Marburg) sowie Klaus Lüdersen (Universität Frankfurt am Main) an.
„Nur Ignoranten gehen über die vorgebrachten Argumente dieser renommierten Juristen hinweg“, sagt Helmut Sürtenich, Geschäftsführer des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de. „Ich finde es äußerst seltsam, dass trotz dieser sehr überzeugenden Argumentationslinie der Juristen und diverser Entscheidungen von Gerichten sich beispielsweise der Deutsche Lotto- und Totoblock auf der sicheren Seite wähnt und jegliche Kritik am staatlichen Glücksspielmonopol quasi als unsachlich oder als Produkt massiver Lobbyarbeit hinstellt. Es ist doch das Natürlichste von der Welt, dass Befürwortet wie Gegner des Monopols an die Öffentlichkeit gehen und für ihre Konzepte werben. Ich bin allerdings auch davon überzeugt, dass die Befürworter einer maßvollen Liberalisierung letztlich die besseren Argumente haben. Jetzt ist die Weisheit der Ministerpräsidenten gefragt.“
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Datum: 14.06.2007 - 10:58 Uhr
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Freigabedatum: 14.06.2007
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