Landtag verabschiedet Teilhabegesetz / Minister lobt modernen Ansatz

Landtag verabschiedet Teilhabegesetz / Minister lobt modernen Ansatz

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Landtag verabschiedet Teilhabegesetz / Minister lobt modernen Ansatz



(pressrelations) - Die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder betreuten Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt werden gestärkt. Der Landtag beschloss am Donnerstagabend ein entsprechendes Wohn- und Teilhabegesetz. Kern des Gesetzes ist es, die Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern. Die bisherige Heimgesetzgebung wird damit abgelöst.

Sozialminister Norbert Bischoff lobte: "Der Landtag hat ein modernes Gesetz verabschiedet, das unmissverständlich deutlich macht, dass Pflege und Betreuung mehr sind als eine Heimunterbringung. Die Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und setzen daher neu auch auf gemeinschaftliche Wohnformen. Dieser Entwicklung trägt das neue Gesetz Rechnung."

Das Gesetz ermöglicht neue Wohnformen entsprechend dem Grundsatz "ambulant vor stationär" und stellt dafür klare Rechtsregeln auf. Damit werden mehr Selbstbestimmung und Teilhabe erreicht. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Bürokratieaufwand im Sinne der Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und die Abstimmung der beteiligten Prüfinstitutionen zu verbessern. Die Aufsichtsbehörde erhält Befugnisse, die im Bedarfsfall ein schnelles, flexibles und wirksames Handeln ermöglichen. Damit werden Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Beeinträchtigungen geschützt.

Mit Hilfe des Gesetzes werden auch Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut sowie Beschwerdemöglichkeiten verbessert. Die Mitwirkungsrechte für Betroffene wurden weiterentwickelt.

Hintergrund:

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes leben in Sachsen-Anhalt rund 80.700 pflegebedürftige Menschen. Davon werden etwa 23.900 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen betreut, rund 19.600 Personen werden von ambulanten Pflegediensten versorgt. Etwa 37.200 weitere Personen beziehen Pflegegeld und werden von Angehörigen zu Hause betreut.



Nach Angaben der Heimaufsicht gibt es 503 Alten- und Altenpflegeheime mit 28.381 Plätzen, sowie 207 Heime für Menschen mit Behinderungen mit 9.093 Menschen.

Darüber hinaus gibt es laut Umfrage des Sozialministeriums 20 ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen. Sie bieten Platz für 373 Personen.


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Datum: 10.12.2010 - 11:45 Uhr
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