Kompetenzzentrum Wettbewerblicher Dialog geht online
NH ProjektStadt etabliert das"Kompetenzzentrum Wettbewerblicher Dialog"im Internet. Erster Fachkongress zum Vergabeverfahren im Februar in Hanau. Hanau und Nidderau sind Wegbereiter der innovativen und integrierten Lösung für komplexe städtebauliche Projekte in Deutschland.
Fachkongress in Hanau
Einen breit gefächerten Überblick zum Wettbewerblichen Dialog bietet der Tageskongress "Wettbewerblicher Dialog - das neue Vergabeverfahren für erfolgreiche Stadtentwicklung" am 9. Februar 2011 ab 9.30 Uhr im Congress Park Hanau. Dabei stehen die beteiligten Akteure des ersten deutschen Wettbewerblichen Dialogs in Hanau Rede und Antwort: Martin Bieberle (Leiter Stadtentwicklung und Bürgerservice der Stadt Hanau), Dr. Olaf Otting (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Kanzlei Gleiss Lutz), Professor Thomas Dilger (Geschäftsführer Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt), Harald Ortner (Geschäftsführer der HBB Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH) sowie Steffen Ball (Geschäftsführer der BALL:COM und Kommunikationsexperte). HBB wird - als Sieger des Wettbewerblichen Dialogs - den Entwurf für die Hanauer Innenstadt vorstellen. Darüber hinaus können die Kongressbesucher bei einem kommentierten Stadtrundgang einige relevante Flächen persönlich begutachten. Interessierte registrieren sich unter www.WeDiKongress.Hanau.de. Die Teilnahme kostet 150,- Euro pro Person für Kommunen sowie 400,- Euro für Unternehmen und Privatpersonen.
Hintergrund: Der Wettbewerbliche Dialog mit städtebaulicher
Aufgabenstellung
Der Wettbewerbliche Dialog ist ein durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz 2005 eingeführtes Vergabeverfahren. Rechtsgrundlage ist § 101 Abs. 4 GWB und § 3a Abs. 4 VOB/A. Dieses anonyme Verfahren ist bei der Vergabe besonders komplexer Aufträge anwendbar, bei denen die Ergebnisse und somit die rechtlichen sowie finanziellen Bedingungen aufgrund unterschiedlicher Lösungsmöglichkeiten nicht im Vorhinein eindeutig beschreibbar sind. In einem Wettbewerblichen Dialog mit der Zielsetzung der Planung und Realisierung einer städtebaulichen Entwicklung werden die Vertragsgegenstände erst im Verfahren konkretisiert und abschließend beschrieben. Die Grundidee des Wettbewerblichen Dialoges ist das schrittweise Erarbeiten von Lösungen, die im Dialog zwischen Bieter und Stadt auf der Grundlage einer städtebaulichen und wirtschaftlichen Aufgabenstellung entwickelt werden. Die Stadt erörtert mit denen aufgrund ihrer Eignung ausgewählten Bietern ihren Bedarf. Auf Grundlage der Aufgabenstellung reichen die Bieter erste Lösungsvorschläge ein. Die Lösungsvorschläge werden mit Anregungen und Hinweisen durch ein interdisziplinär besetztes Projektteam kommentiert, durch die Bieter überarbeitet und abermals in einer Dialogphase diskutiert. Bestandteil des Dialogverfahrens sind angeknüpfte Vertragsverhandlungen, in denen die städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt werden. Nach Abschluss der jeweiligen Dialogphasen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Einleitung der Angebotsphase, die mit dem Zuschlag für das verbindliche Angebot eines Investors abgeschlossen wird.
Die Lösungsvorschläge werden auf der Grundlage einer von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und den Bietern bekannten Bewertungsmatrix bewertet. Zum Ende des Verfahrens erhält die Kommune mit dieser Vorgehensweise bedarfsorientierte und qualifizierte Entwürfe. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet zum Ende des Vergabeverfahrens folglich zwischen mehreren tauglichen Entwürfen und wird jenem Investor den Zuschlag geben, der auf der Grundlage der Bewertungsmatrix das insgesamt für die Stadt vorteilhafteste Angebot unterbreitet.
Der Stadtverordnetenversammlung obliegt während des Verfahrens, neben der Festlegung der Bewertungskriterien, jede verfahrensleitende Entscheidung, insbesondere über die Abschichtung von Lösungsvorschlägen, die Einleitung der Angebotsphase und letztendlich der Zuschlag. Die Beratung des Stadtparlaments erfolgt durch das Projektteam, das das Verfahren für die Kommune steuert und die Entwürfe bewertet.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt ist eines der führenden deutschen Wohnungsunternehmen: mit rund 63.000 Wohnungen an 157 Standorten, über 30 Niederlassungen, Geschäftsstellen und Büros in Hessen und Thüringen sowie rund 800 Mitarbeitern. Sie bietet seit 85 Jahren umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Bauen und Entwickeln und hat in dieser Zeit rund 180.000 Wohnungen gebaut - größtenteils für externe Bauherren. Die Unternehmensgruppe investiert jährlich ca. 80 Mio. Euro in Modernisierung und Instandhaltung des eigenen Bestandes.
Unter ihrer Marke "NH ProjektStadt" werden Kompetenzfelder gebündelt, um nachhaltige Stadt- und Projektentwicklungsaufgaben sowie Consulting-Aktivitäten im In- und Ausland durchzuführen. Mit breit gefächertem Fachwissen ist das Unternehmen ein krisensicherer Partner für öffentliche, institutionelle und private Auftraggeber. Aktuell betreut die NH ProjektStadt Aufgaben in über 140 Kommunen in Hessen und Thüringen. Jährlich werden im Rahmen der Projektentwicklung rund 40 Mio. Euro in Neubauprojekte investiert.
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Jens Duffner
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069 6069-1321
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Datum: 14.12.2010 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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