DER GLÖCKEL: Die Folgen eines Verstoßes gegen die Badeordnung
ID: 31514
Ein Bademeister und die Außerachtlassung der Vorschriften in einem öffentlichen Freibad unter städtischer Verwaltung ...
Während sich die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme doch eher bedeckt hielt und sich unpräzise über etwaige Konsequenzen ausdrückte, unternahm der Journalist Walter Egon GLÖCKEL mit verdeckter Kamera einen Lokalaugenschein im Hainburger Bergbad. Womit niemand rechnen konnte, daß ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt eine andere, zusätzlich betriebsfremde weibliche Person, ebenso bei vollständig geöffneter Türe die Örtlichkeit zum Umkleiden nutzen durfte. Während Stadtamtsdirektor RIEDER bekundete, daß zu diesem Objekt keine betriebsfremden Personen Zutritt hätten, zeigte der Lokalaugenschein nackte Tatsachen.
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Datum: 20.06.2007 - 08:28 Uhr
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