Leiharbeitsurteil muss gesetzliche Konsequenzen haben

Leiharbeitsurteil muss gesetzliche Konsequenzen haben

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Leiharbeitsurteil muss gesetzliche Konsequenzen haben



(pressrelations) - rsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, fordert nach dem Bundesarbeitsgerichtsurteil zur Tarifunfähigkeit der CGZP gesetzliche Konsequenzen von der Bundesregierung. Der Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der das Unterlaufen des Equal-Pay-Prinzips ermögliche, müsse ersatzlos gestrichen werden. Von den Sozialversicherungsträgern fordert Ernst die unverzügliche Einforderung ausstehender Beiträge. Ernst erklärt:

Dieses Urteil ist ein Meilenstein und eine nachträgliche höchstrichterliche Ohrfeige für die alte rot-grüne Bundesregierung, die dem Missbrauch der Leiharbeit Tür und Tor geöffnet hat. Bund und Sozialversicherungen müssen jetzt schnell handeln. Frau von der Leyen muss die gesetzlichen Konsequenzen ziehen. Der missbrauchanfällige Tarifvorbehalt im Leiharbeitsgesetz muss schnell gestrichen werden. Das ist im laufenden Gesetzgebungsverfahren möglich. Dann gilt für die Leiharbeit immer und überall die Regel, dass es für gleiche Arbeit auch gleiches Geld gibt. Die Sozialversicherungsträger müssen jetzt schnell handeln. Es ist viel Zeit ins Land gegangen. Drei Milliarden Euro stehen an Beiträgen aus. Die müssen jetzt von den Firmen, die mit der CGZP Dumpingtarifverträge abgeschlossen haben, eingefordert werden.
Das macht allein für die Rentenversicherung 0,5 Beitragspunkte. Damit könnte die Rente ab 67 rückgängig gemacht werden.


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im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
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Datum: 15.12.2010 - 10:45 Uhr
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