iGZ begrüßt Gesetz gegen Missbrauch von Zeitarbeit
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Hauptgeschäftsführer Stolz: "Drehtüreffekte, aber auch Inländer-Diskriminierung verhindern"

(PresseBox) - Der Arbeitgeberverband mittelständischer Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) begrüßt die heutige Gesetzesinitiative der Bundesregierung, um "Drehtüreffekte" zu verhindern und damit dem Missbrauch von Zeitarbeit einen Riegel vorzuschieben. "Zeitarbeit ist kein Instrument, um bestehende Lohnstandards zu unterlaufen, sondern ein Flexibilitätsmotor der Wirtschaft.", erklärte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Kabinettsentscheidung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Regierungsrunde beschloss u.a. ein Verbot der "Schlecker-Praxis", dass Unternehmen Beschäftigte erst entlassen und diese dann anschließend als Zeitarbeiter zu schlechteren Bedingungen wieder einstellen.
Allerdings forderte der iGZ-Vertreter noch eine ergänzende Initiative zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, um mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 mit einem Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche gegen soziale Lohn-Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gewappnet zu sein. "Es dar ab diesem Zeitpunkt keine Diskriminierung der hiesigen Anbieter von Personaldienstleistungen geben", so Stolz. Es könne nicht angehen, dass in der Zeitarbeit tarifliche Lohnuntergrenzen nur für unsere einheimischen Arbeitgeber gelten. Das wäre Inländerdiskriminierung und würde gerade für viele Geringqualifizierte in der Zeitarbeit zu einem weiteren Lohndruck oder dem Verlust ihrer Arbeitsplätze führen. Dieses neue Schlupfloch müsse der Gesetzgeber ebenfalls noch schnell schließen.
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Datum: 15.12.2010 - 13:10 Uhr
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