Zeitarbeit - Arbeitsplätze in Gefahr
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Zeitarbeit - Arbeitsplätze in Gefahr
Der Gesetzgeber hat für die Zeitarbeit das sogenannte Equal-Treatment-Prinzip vorgeschrieben: Den Zeitarbeitnehmern müssen von ihren Arbeitgebern, den Zeitarbeitsunternehmen, die gleichen Arbeitsbedingungen gestellt werden wie den Stammbeschäftigten in den Kundenunternehmen. Von diesem Grundsatz darf nur abgewichen werden, wenn ein Tarifvertrag Anderes vorsieht. Faktisch sind die Zeitarbeitunternehmen damit gezwungen, einen Tarifvertrag anzuwenden. Denn gleiche Arbeitsbedingungen heißt nicht nur gleich hoher Lohn, sondern auch gleiche Regelungen betrieblicher Altersvorsorge oder anderer betrieblicher sozialer Leistungen. Es würde die Zeitarbeitsunternehmen organisatorisch heillos überfordern, wenn sie alle diese Regeln sämtlicher Kundenunternehmen kennen und nachbilden müssten - zumal die Zeitarbeitnehmer mitunter nur wenige Tage im Kundenunternehmen im Einsatz sind.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bedroht jene Zeitarbeitsunternehmen, die einen möglicherweise unwirksamen Tarifvertrag angewendet haben. Zwar können sie auf einen gültigen Tarifvertrag umstellen. Es bleibt aber die Frage, ob nachträglich die "Equal-Treatment"-Bedingungen hergestellt werden müssen. In diesem Fall droht nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine finanzielle Überlastung der häufig mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen. Ausbaden muss dies nicht zuletzt auch ein Viertel bis ein Drittel der aktuell rund 921.000 Zeitarbeitnehmer.
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Datum: 15.12.2010 - 14:45 Uhr
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