'Zeitarbeit vor Missbrauch schützen'

'Zeitarbeit vor Missbrauch schützen'

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"Zeitarbeit vor Missbrauch schützen"



(pressrelations) - Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz enthält die sogenannte Drehtürklausel. Sie verhindert, dass Stammbeschäftigte entlassen und unmittelbar oder nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf setzt zudem Regelungen der Europäischen Richtlinie über Leiharbeit (2008/104/EG) ins nationale Recht um.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:
"Die Zeitarbeit hat die deutsche Wirtschaft flexibler und unseren Arbeitsmarkt stärker gemacht. Die Erfahrung zeigt: Im Aufschwung steigt zuerst die Zahl der Zeitarbeiter. Das ist gerade für viele Geringqualifizierte eine Brücke in Beschäftigung, wenn Arbeitgeber Personal brauchen, um Auftragsspitzen abzufangen. Wenn wir diese wichtige Funktion der Zeitarbeit erhalten wollen, müssen die Arbeitsbedingungen fair und gerecht sein. Wir wollen keine Drehtürmodelle, bei denen Stammbelegschaften systematisch durch Leiharbeiter ersetzt werden. Und wir wollen keine Benachteiligung von Beschäftigten, nur weil sie Zeitarbeiter sind. Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes schieben wir dem Missbrauch der Leiharbeit einen Riegel vor. In einem weiteren Schritt müssen wir die deutsche Zeitarbeit immun machen gegen tarifliche Niedriglöhne zu drei oder vier Euro, die ab Mai 2011 aus europäischen Nachbarländern zu uns importiert werden könnten. Deswegen möchte ich rechtzeitig eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz definieren, die dann alle Arbeitnehmer der Branche vor Dumpinglöhnen schützt. Die Gespräche dazu sind noch nicht abgeschlossen."
Neben der Drehtürklausel enthält das Gesetz in Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie zum Beispiel folgende Regelungen:



Die Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung knüpft nicht mehr an die Gewerbsmäßigkeit an. Erfasst sind künftig alle Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit betreiben. Zugleich wird ein Ausnahmetatbestand für die nur gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung geschaffen.
Zeitarbeitskräfte erhalten bessere Rechte im Einsatzunternehmen: Entleiher haben Zeitarbeitskräfte künftig über freie Stellen zu informieren. Zudem soll das Entleihunternehmen den Zeitarbeitskräften den Zugang zu Gemeinschaftsdiensten und einrichtungen, wie beispielsweise zum Betriebskindergarten oder zur Kantine ermöglichen.
eine Klarstellung, dass Überlassungen grundsätzlich vorübergehend erfolgen

Zahlen, Daten und Fakten zur Leih- und Zeitarbeit:

Brücke in Arbeit: 56,3 Prozent der neuen Zeitarbeitsverhältnisse im zweiten Halbjahr 2009 wurden von Personen aufgenommen, die unmittelbar zuvor nicht beschäftigt waren, darunter 8,5 Prozent Langzeitarbeitslose. 7,6 Prozent hatten zuvor noch nie eine Beschäftigung.
Beschäftigungschance für Geringqualifizierte: 32,2 Prozent der Zeitarbeitskräfte haben keine Berufsausbildung.
Flexibilitätspuffer für Unternehmen: Rund zehn Prozent aller Zeitarbeitsverhältnisse bestanden kürzer als eine Woche; rund 50 Prozent nicht länger als drei Monate.
schnelle Beschäftigungswirkung: In der beginnenden Aufschwungphase setzen Unternehmen vor dem Hintergrund der noch unsicheren Entwicklungen zunächst auf Zeitarbeit. Mit zunehmender Stabilisierung der Konjunktur sinkt der Anteil der Zeitarbeitsverhältnisse am Beschäftigungswachstum wieder.
überschaubarer Anteil an der Gesamtbeschäftigung: Zuletzt waren rund 768.900 Personen in der Zeitarbeitsbranche sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht überschaubaren 2,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Nur gut jede zehnte Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung entfiel in 2009 auf die Branche der Arbeitnehmerüberlassung.

Ausführliche Informationen und Statistiken zu Rolle, Bedeutung und Beschäftigungswirkungen der Zeit- und Leiharbeit enthält der Elfte Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (11. AÜG-Bericht).


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Datum: 15.12.2010 - 15:15 Uhr
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