AULINGER Rechtsanwälte | Arbeitsrecht: Compliance gilt auch in der Personalarbeit
ID: 316961
Arbeitsrecht | Risikomanagement
Compliance gilt auch in der Personalarbeit
Bochum / Essen, 16. Dezember 2010 +++ Compliance bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um die Einhaltung von Gesetzen und Rechtsvorschriften sicherzustellen. In der Praxis klafft hier eine große Lücke: "Viele Unternehmen unterschätzen beim Thema Compliance die Rolle der Personalabteilung. Dabei spielt sie in zweierlei Hinsicht eine Schlüsselrolle: zum einen im Hinblick auf die Umsetzung und zum anderen als Gegenstand von Compliance-Maßnahmen", so Rechtsanwältin Inken Hansen von der Kanzlei Aulinger.
Denn die Personalabteilung stellt den Handlungsrahmen zur Verfügung, wenn es darum geht, die Einhaltung von Regeln sicherzustellen ? beginnend mit organisatorischen Maßnahmen über die Art und Weise der Einführung von Verhaltensregeln bis hin zur Aufdeckung von Verstößen und ihrer Sanktionierung. Dabei setzt das Arbeitsrecht auch Grenzen, nicht nur was die Zulässigkeit von Sanktionen wie Kündigungen oder Schadenersatzforderungen betrifft, sondern vor allem in puncto Überwachungsmaßnahmen. Für Aktionismus allerdings ist kein Platz, warnt Inken Hansen: "Gerade der Mitarbeiterdatenschutz ist bei allen Maßnahmen zu beachten ? nicht nur bei den sogenannten Rasterfahndungen zur Korruptionsbekämpfung, sondern auch bei alltäglichen Fragen wie der Durchsicht von E-Mails oder der Aufbereitung von Ermittlungsergebnissen."
Verhaltensanforderungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht sind außerdem ein wichtiger Gegenstand der Compliance. Zwar bergen arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen oft nur wirtschaftlich vergleichsweise unproblematische Haftungsrisiken, doch sie betreffen häufig das wichtigste Kapital des mittelständischen Unternehmens: die Arbeitnehmer. Das kann fatale Auswirkungen auf das Betriebsklima, die Motivation und die Arbeitsleistung haben. In den vergangenen Monaten hat sich vermehrt die Bereitschaft von Mitarbeitern und Betriebsräten gezeigt, in die Öffentlichkeit zu gehen, um Verstöße anzuprangern ? nicht nur tatsächliche, sondern auch vermeintliche. Auch das kann im Verhältnis zu Vertragspartnern und Mitarbeitern schwerwiegende Konsequenzen haben. Hierzu drei Beispiele aus der Praxis:
Ein Familienunternehmen findet sich plötzlich im Regionalfernsehen wieder, weil die von ihm beauftragte Reinigungsfirma angeblich keine Mindestlöhne zahlt. Diese hat die Tariflöhne sogar durchaus berücksichtigt, zahlt aber einen Festlohn und hat nicht bedacht, dass durch nicht dokumentierte und nicht bezahlte Mehrarbeit der tarifliche Mindeststundenlohn nicht mehr erreicht werden könnte. Eine solche Berichterstattung kann selbst einem renommierten Betrieb in der öffentlichen Wahrnehmung schaden und eine ansonsten gute Geschäftsbeziehung beenden.
Der Betriebsrat droht, bei einer Betriebsversammlung den Datenschutz im Unternehmen zum Thema zu machen ? das Unternehmen hat systematisch Krankendaten von Kurzzeitkranken ausgewertet, um Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen. Juristisch mag die Vorgehensweise sogar korrekt gewesen sein ? die Wellen können dennoch hoch schlagen und dazu führen, dass alle datenschutzrechtlich sensiblen Bereiche auf den Prüfstand geraten und mit hohem Aufwand bearbeitet werden müssen.
Eine ausländische Mitarbeiterin klagt auf Zahlung einer Entschädigung wegen Diskriminierung, weil ihr Vorgesetzter sie mit unbedachten Sprüchen wie "Wo hast du eigentlich deinen Schulabschluss gemacht?" wegen ihrer Herkunft benachteiligt habe. Auch das kann teuer werden, wenn kein dem AGG entsprechendes Vorbeugesystem zur Vermeidung und Abwehr von Diskriminierungen existiert ? und das Image als guter Arbeitgeber kann gerade in Zeiten des Fachkräftemangels empfindlich beeinträchtigt werden.
Derlei Risiken können Unternehmen mit relativ einfachen Mitteln entgegenwirken. Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, bereits im Vorfeld die konkreten Verhältnisse zu analysieren und jene Bereiche zu identifizieren, die die höchste Wahrscheinlichkeit von Fehlern bergen oder die größten Schäden für das Unternehmen verursachen würden. Dadurch lässt sich der zeitliche und finanzielle Aufwand einer Compliance-Prüfung begrenzen, der derzeit noch viele Mittelständler von ihrer Durchführung abhält.
Informationen im Internet: www.aulinger.eu
Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 27 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.
Pressekontakt:
AULINGER Rechtsanwälte,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Jeannette Peters, M.A.
ABC-Straße 5, 44787 Bochum, Tel.: 0234-68779-75, Fax: 0234-680642
eMail: presse@aulinger.eu, Internet: www.aulinger.eu
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 16.12.2010 - 16:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 316961
Anzahl Zeichen: 6528
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 285 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"AULINGER Rechtsanwälte | Arbeitsrecht: Compliance gilt auch in der Personalarbeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AULINGER Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Burn-out, Bossing, Mobbing: Heute stellen psychische Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für krankheitsbedingte Fehlzeiten in deutschen Unternehmen dar. Immer häufiger führen sie auch zur Frühverrentung. Dadurch entstehen nicht nur hohe Kosten für die Entgeltfortzahlung, sondern die Unte
AULINGER Rechtsanwälte: Wirtschaftsrecht | Nachwuchsförderung: Zwei Preisträger beim AULINGER-Preis 2012 ...
Bochum / Essen, 25. Januar 2013 +++ Der AULINGER-Preis für eine herausragende Dissertation auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerrechts an der Ruhr-Universität Bochum für das Jahr 2012 wird geteilt. Während der Fakultätsfeier der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum am heut
AULINGER Rechtsanwälte: Juristischen Nachwuchs für die Region begeistern ...
Nachwuchsförderung Karrieremesse am 25. Januar 2013 Qualifizierten juristischen Nachwuchs im Ruhrgebiet halten - hierzu möchten AULINGER Rechtsanwälte beitragen. Auch aus diesem Grund beteiligt sich die mittelständische Kanzlei erneut beim "Career Center", der Karrieremesse de
Weitere Mitteilungen von AULINGER Rechtsanwälte
BASF erhöht in Europa Preise für Methylamin-Derivate ...
reise für Methylamin-Derivate Mit sofortiger Wirkung erhöht die BASF in Europa ihre Verkaufspreise für Methylamin-Derivate, sofern bestehende Vertragsvereinbarungen dies zulassen, wie folgt: Dimethylaminopropylamin (DMAPA) + 100 EUR/t Dimethylethanolamin (DMEOA) + 90 EUR/t Methylethanol
Junichi Obata wird neuer Chef von Siemens Japan ...
Siemens Japan K.K. bekommt einen neuen CEO: Junichi Obata (47) wird zum 1. Januar 2011 die Leitung der japanischen Landesgesellschaft übernehmen. Zugleich wird der gebürtige Japaner CEO des regionalen Clusters Japan und Chef der dortigen Siemens-Medizintechniksparte. Obata bringt langjährige Erfa
Infoniqaübernimmt die P&C Midrange GmbH ...
Im Rahmen der Erweiterung der Geschäftsaktivitäten in Deutschland erwirbt Infoniqa die P&C Midrange GmbH und baut damit ihr Dienstleistungsportfolio im Bereich Lohnabrechnung weiter aus. P&C Midrange mit Sitz in Böblingen ist langjähriger Entwicklungs- und Servicepartner für die Lohnabr
Mobile Freshness Holding - Unternehmensführung sieht deutlichen Aufwärtstrend ...
Zürich 16. Dezember 2010 - der Vorstand der Mobile Freshness Holding (MFH) hat heute über die aktuelle Entwicklung des Unternehmens informiert. Angetrieben durch den allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung - insbesondere in Deutschland - wird ein deutlicher Anstieg der Werbeinvestitionen der Kund




