Bei Mißachtung der Dokumentationspflicht drohen ernste Konsequenzen
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Dabei ließe sich die scheinbar unergiebige Pflicht in einen Vorteil wandeln. Prinzler dazu: "Die Dokumentationspflicht ist nun mal da. Deshalb ist es wichtig, sich damit auseinanderzusetzen, wie man den Aufwand für diese in einen Gewinn ummünzen kann. Und bei aller verständlicher Skepsis - genau das ist realisierbar." Hilfreich hierfür sei bspw. ein verkaufsförderndes Beratungsprotokoll, wie es auf www.Beratungsprotokoll.de angeboten werde.
Weiterhin könne sich jeder Versicherungsvermittler auf www.Beratungsprotokoll-FAQ.de kompakt und allgemein verständlich sowie völlig kostenfrei über die Dokumentationspflicht informieren.
Riskant würde es jedoch dann, wenn keine Dokumentation erstellt wird. Die möglichen Auswirkungen können allesamt existenzgefährdend sein:
- im Haftungsfall wäre der Nachweis der eigenen fehlerfreien Beratung nicht möglich, weshalb die Haftung dann gewiß sein kann
- die Vermögensschaden-Haftpflicht leiste nicht wegen Schadenstiftung durch bewußte Pflichtverletzung
- die IHK entziehe wegen Unzuverlässigkeit die Zulassung
Darüber hinaus dürften sich abhängige Vermittler nicht in falscher Sicherheit wiegen. Auch gegen sie ist nach dem Gesetz ein direkter Schadenersatzanspruch, also ohne Umwege wie etwa über ihren Versicherer, durchsetzbar. Alle Vermittler wären deshalb gut beraten, ihre Versicherungsberatung stets zu dokumentieren.
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Datum: 25.06.2007 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rudolstadt
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Banken
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Freigabedatum: 25.06.2007
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