Melexis gewinnt Gerichtsverfahren gegen die austriamicrosystems bezüglich Nichtigkeit von Patenten am Münchner Bundespatentgericht
ID: 317142
entschied das Bundespatentgericht in München, bei
Patentangelegenheiten der einzige beschlussfähige Deutsche
Gerichtshof, über die Anklage bezüglich
Patentnichtigkeitsangelegenheiten, die Melexis im März 2009 gegen das
Patent EP0916074 des Unternehmens austriamicrosystems einreichte
(falls Sie weitere Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen die
Pressemitteilungen vom 16. März 2009 und 10. Mai 2010.) Aufgrund der
durch Melexis vorgelegten Beleglast erklärte das Bundespatentgericht
in erster Instanz alle Patentansprüche (1-3 und 5-14) als nichtig und
unwirksam. Berufung gegen diese gerichtliche Entscheidung kann am
Bundesgerichtshof (Karlsruhe) eingelegt werden.
Die Nichtigkeit aller Ansprüche auf das
austriamicrosystems-Patent nimmt dem früheren Beschluss des
Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Mai (erste Instanz) im Zuge
eines parallelen Gerichtsverfahrens bezüglich einer Patentverletzung
jegliche Grundlage. Gegen diesen hatte Melexis bereits zuvor Revision
beantragt.
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Datum: 17.12.2010 - 00:38 Uhr
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