Bearbeitungsgebühr für Sparkassen-Privatkredit rechtswidrig

Bearbeitungsgebühr für Sparkassen-Privatkredit rechtswidrig

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Bearbeitungsgebühr für Sparkassen-Privatkredit rechtswidrig



(pressrelations) - Spalt, 17.12.2010. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) hat erneut einen wichtigen Sieg für alle Sparkassenkunden errungen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.12.2010 (Aktenzeichen 8 U 1461/10) dürfen Sparkassen von ihren Privatkunden keine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite mehr fordern.

Das Oberlandesgericht Dresden hat damit ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 09.06.2010, Aktenzeichen 8 O 1637/10 in zweiter Instanz bestätigt. Zur Begründung führten beide Gerichte im Wesentlichen an, dass die Bearbeitung eines Darlehens keine Leistung im Interesse des Kunden sei, so dass es unzulässig ist, entsprechende Entgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden abzuwälzen. Das Oberlandesgericht Dresden hat sich damit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Bamberg angeschlossen, das bereits mit Urteil vom 04.08.2010, Aktenzeichen 3 U 78/10, die Bearbeitungsgebühr für Darlehen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts als rechtswidrig erachtete.

"Die Kreditinstitute sind aufgefordert, es unverzüglich zu unterlassen ihren Privatkunden Darlehensbearbeitungsgebühren zu berechnen", teilt Jörg Schädtler, Vorsitzender der SfB mit. "Bereits berechnete Entgelte müssen unverzüglich an die Kunden zurück erstattet werden. Das gilt insbesondere für die Sparkasse Chemnitz, die in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die SfB rechtskräftig unterlegen ist", so Schädtler weiter.

Die SfB bietet ihren Mitgliedern bei der Rückforderung von Darlehensbearbeitungsgebühren auch individuelle Hilfestellung an. Eine Rechtsberatung ist hiermit jedoch nicht verbunden.


Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
Hohenrainweg 3e
91174 Spalt
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Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) ist ein Verbraucherschutzverein, der die Interessen der VerbraucherInnen gegen Banken und Finanzdienstleister vertritt und beim Bundesamt für Justiz in die Liste der klagebefugten Einrichtungen eingetragen ist. Die SfB verfolgt u.a. verbraucherschutzwidrige Praktiken von Banken und Finanzdienstleistern außergerichtlich und gerichtlich und leistet eine umfangreiche Aufklärungsarbeit der VerbraucherInnen und Verbraucher mit dem Ziel, verbraucherschutzwidrige Praktiken entsprechend den Vorgaben der einschlägigen Europäischen Richtlinien ein und für allemal abzustellen.

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Datum: 17.12.2010 - 09:45 Uhr
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