a&o-Geschäftsführer Michael Müller wirft IG Metall „unverantwortliche Verzögerungstaktik“ vor
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Gewerkschaft darf Konflikt nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer austragen
Die IG Metall habe gegenüber den Medien behauptet, er wolle die Situation weiter eskalieren lassen, so der a&o-Geschäftsführer. Dies sei nachweislich unzutreffend. „Im Gegenteil: Die IG Metall hat bis heute keine Klageerwiderung eingereicht. Sie bestreitet mittlerweile nicht mehr, dass die Unterschrift ihres zweiten Vorsitzenden Berthold Huber unter dem Tarifvertrag steht, der für einen Teil unserer Belegschaft aufgrund des schwierigen Marktumfeldes Einkommenseinbußen beinhaltet“, so Müller. Die Mitarbeiter von a&o bräuchten jetzt vor allem Ruhe und Sicherheit. Auch die Kunden des Unternehmens legten auf Berechenbarkeit großen Wert. „Warum lassen Huber und Co. die Dinge dann bis Ende Oktober in der Schwebe? Wenn sie sich ihrer Sache so sicher wären wie die Geschäftsleitung der a&o, dann hätten sie doch längst agiert und hätten diesen Gerichtstermin genutzt, um Klarschiff zu machen.“
Der IT-Dienstleister a&o und die IG Metall führen seit einiger Zeit eine Auseinandersetzung um die Gültigkeit eines Tarifvertrages. Für Unruhe bei a&o sorgte der Mitte Mai vollzogene Betriebsübergang der a&o iTec GmbH, die vor zwei Jahren durch die Übernahme der Siemens-Tochter Sinitec entstanden war, in eine andere a&o-Tochter, die 4Tec GmbH. Wegen des harten Preiswettbewerbs bei den IT-Dienstleistungen sollen die ehemaligen Siemens-Mitarbeiter in Zukunft länger arbeiten und weniger verdienen. „Das Beispiel Telekom zeigt, dass wir nicht im Scharaffenland leben“, so Müller. „Das Marktumfeld im Bereich Field-Services zwingt uns zu diesen Gehaltsanpassungen. Wir haben mit der IG Metall dazu einen gültigen Tarifvertrag abgeschlossen, der am 30. März von dem zuständigen Tarifsekretär Gerd Nierenköther und dem IG Metall-Vize Berthold Huber unterschrieben wurde. Dies hat die IG Metall zunächst bestritten, diese Position aber mittlerweile geräumt, weil sie
unhaltbar ist. Wir konnten nämlich das unterschriebene Schriftstück und ein graphologisches Gutachten vorlegen.“
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Datum: 25.06.2007 - 13:41 Uhr
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