Bundesgerichtshof beendet virtuelle Kleinstaaterei - Bekommt der Glücksspielstaatsvertrag eine Öffnu
ID: 31779
Bundesgerichtshof beendet virtuelle Kleinstaaterei - Bekommt der Glücksspielstaatsvertrag eine Öffnungsklausel für private Sportwettenanbieter?
Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung http://www.faz.net bewerten sowohl die staatlichen Anbieter wie die privaten Lottovermittler die Entscheidung des Kartellsenates als Bestätigung der eigenen Position. Rainer Jacken, Vorstandssprecher von Fluxx http://www.fluxx.de, sieht demnach der „Willkür der Ordnungsbehörden bei der Versagung von Erlaubnissen“ Einhalt geboten: „Setzen die Lottogesellschaften ihre bisherige Praxis fort, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 1 Million Euro“, heißt es in der Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes http://www.deutscherlottoverband.de. Die bisherigen Gebietskartelle verstoßen nach dessen Auffassung gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, auch wenn der Lotto- und Toto-Block das Gegenteil behaupte. „Die je nach Interessenlage unterschiedlichen Interpretationen der Entscheidung ist ein weiterer Beleg für das undurchschaubare Dickicht der Lotterie- und Glücksspielgesetzgebung in Deutschland. Dabei schlüpfen die Bundesländer in eine unrühmliche Rolle, weil sie um die Einnahmen für die Landeskassen bangen“, kritisiert Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de gegenüber dem Online-Magazin NeueNachricht http://www.ne-na.de. Er begrüßt das Ende der virtuellen Kleinstaaterei: „Wenn ich als Mainzer bei Hessen-Lotto online spielen will, werde ich aufgrund meines Wohnsitzes in Rheinland-Pfalz abgewiesen. Und dann spaziere ich über den Rhein und mache meine Kreuzchen in der Annahmestelle in Wiesbaden. Da fragt keiner nach meinem Wohnsitz. Das war doch absurd“, so Sürtenich, dessen Unternehmen auch aufgrund der unkalkulierbaren deutschen Rechtslage verstärkt auf die Märkte in Osteuropa und Russland setzt. Allerdings scheint auch für den deutschen Markt ein Kompromiss in Sicht: Der Spiegel http://www.spiegel.de berichtet, dass die EU-Kommission das deutsche Glücksspielmonopol teilweise auch weiterhin akzeptieren würde, wenn „die Länder den Bereich der Sportwetten für private Anbieter aus der EU öffnen“. Dann werde Brüssel „in keiner Weise die Existenz und Fortsetzung der Länder-Monopole für Lotto/Toto oder andere Glücksspiele anfechten".
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:
medienbüro.sohn
V.i.S.d.P: Gunnar Sohn
Ettighoffer Strasse 26a
53123 Bonn
Germany
Telefon: 49 - 228 - 6 20 44 74
Telefax: 49 - 228 - 6 20 44 75
medienbuero(at)sohn.de
Datum: 26.06.2007 - 11:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 31779
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Schultheis
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: bitte
Versandart: kein
Freigabedatum: 26.06.2007
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1278 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof beendet virtuelle Kleinstaaterei - Bekommt der Glücksspielstaatsvertrag eine Öffnu"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
medienbüro.sohn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).