Arbeiten am Zentralen Testamentsregister können beginnen
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Arbeiten am Zentralen Testamentsregister können beginnen
Hintergrund der Gesetzesänderung ist der Umstand, dass das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht hinreichend ausnutzt. Der jeweilige Verwahrungsort relevanter Urkunden ist dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Daten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin führten bisher zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten.
An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen konnte sich Deutschland daher bislang nicht beteiligen.
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Datum: 17.12.2010 - 21:15 Uhr
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