Bundesrat setzt sich für Ehrenämter ein
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Bundesrat setzt sich für Ehrenämter ein
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund aufgrund einer neuen Rechtsauffassung beabsichtigt, Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern in Höhe des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anteils ausnahmslos als Hinzuverdienst bei den genannten Renten zu berücksichtigen. Dies führe zur Minderung oder sogar zum Verlust dieser Renten und damit zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Ehrenamtes. Die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang beabsichtigte Übergangsregelung, die für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten solle, stelle langfristig keine befriedigende Lösung dar. Zum Schutz des Ehrenamtes sei die angekündigte befristete Regelung durch eine dauerhafte zu ersetzen. Ansonsten würde das Ehrenamt schweren Schaden nehmen.
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Datum: 17.12.2010 - 21:45 Uhr
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