Höhere Haftpflichtversicherung für Überwachungsstellen
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Höhere Haftpflichtversicherung für Überwachungsstellen
Zur Begründung führt der Bundesrat unter anderem aus, dass die ursprüngliche Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden nach dem Pflichtversicherungsgesetz - an der sich die Versicherungspflicht der Überwachungsstellen orientierte - zwischenzeitlich aufgrund deutlich gestiegener Schadenssummen angehoben wurde. Dies sollte Anlass sein, auch die Mindestdeckungssumme nach der Betriebssicherheitsverordnung anzupassen. Die Länder weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass zum Beispiel die Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden im Kfz-Bereich derzeit das Dreifache der Mindestdeckungssumme für Zugelassene Überwachungsstellen beträgt.
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Datum: 17.12.2010 - 21:45 Uhr
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