Länder fordern eigenständiges Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche
ID: 317898
Länder fordern eigenständiges Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche
Zudem bitten die Länder, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sogenannten "Handschuhehen" die Anerkennung zu verweigern. Dahinter verbergen sich Ehen, die in Abwesenheit der Ehegatten durch Bevollmächtigte geschlossen werden. Diese Art der Eheschließung erleichtert nach Ansicht der Länder die Zwangsheirat.
Mit ihrem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung ein Anliegen des Bundesrates auf, das dieser bereits im Februar 2010 in einem eigenen Gesetzentwurf formuliert und in den Bundestag eingebracht hatte.
Auch nach Ansicht der Bundesregierung ist die Zwangsheirat ein ernst zu nehmendes Problem. Zum Schutz der Betroffenen sei die Bekämpfung zu verstärken und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Unrecht zu schärfen. Der Entwurf sieht daher ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen vor. Zudem soll er einen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch schaffen und die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängern.
Neben der Zwangsheiratsproblematik soll der Gesetzentwurf auch Scheinehen erschweren sowie aufenthalts- und asylrechtliche Probleme lösen.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.12.2010 - 22:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 317898
Anzahl Zeichen: 2124
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 237 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Länder fordern eigenständiges Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesrat (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).