Bundeskriminalamt und Drogenbeauftragte der Bundesregierung warnen vor dem Konsum von 'Legal Highs'
ID: 318751
Bundeskriminalamt und Drogenbeauftragte der Bundesregierung warnen vor dem Konsum von "Legal Highs"
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: "Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse müssen wir vor der missbräuchlichen Anwendung aller sog. 'Legal High'-Produkte dringend warnen. Mit dem Konsum sind unkalkulierbare gesundheitliche Risiken verbunden."
Dem BKA wurden Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es nach dem Konsum von "Legal High"-Produkten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden. "Aufgrund der häufig fehlenden Deklarierung der Wirkstoffe", so der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke, "wissen die Konsumenten nicht, welchen Wirkstoff sie sich in welcher Konzentration zuführen. Daraus ergeben sich unkalkulierbare Gesundheitsgefahren, da Wirkung und Nebenwirkungen der meist unerforschten Substanzen nicht eingeschätzt werden können. Zudem wird die Wirkstoffzusammensetzung eines Produktes oftmals im Zeitverlauf verändert. Konsumenten können dann auch bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung rechnen."
Eine weitere Gefahr liegt in der Verharmlosung der meist bunt und flippig präsentierten Produkte, die von Händlern als angeblich legal angepriesen werden. Durch Aufmachung und Vermarktung wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um professionelle Produkte, die keine grob gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten. Vor allem auf junge Menschen wirkt dies attraktiv und unverfänglich.
Der Umgang mit solchen Produkten ist jedoch nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar, sofern sie Betäubungsmittel enthalten. Sind ähnlich wirksame Substanzen enthalten, die nicht als Betäubungsmittel eingestuft sind, gelten bei einer pharmakologischen Wirkung des Produktes die Bestimmungen und Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes.
Weitere Informationen unter: http://www.drogenbeauftragte.de
Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Tel.: 030-18 441- 4412
Fax: 030-18 441- 4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
http://www.drogenbeauftragte.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 20.12.2010 - 17:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 318751
Anzahl Zeichen: 3507
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 243 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundeskriminalamt und Drogenbeauftragte der Bundesregierung warnen vor dem Konsum von 'Legal Highs'"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).