Gesundheitsminister Weisweiler rät zum Jahresende zu Vorsicht mit Böllern, Raketen und Heimfeuerwerk ? neuer Informationsflyer kostenlos erhältlich
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Gesundheitsminister Weisweiler rät zum Jahresende zu Vorsicht mit Böllern, Raketen und Heimfeuerwerk ? neuer Informationsflyer kostenlos erhältlich
Schon beim Kauf sollten Verbraucher darauf achten, dass auf der Verpackung die Kennzeichnung mit CE-Zeichen und Registriernummer oder die BAM -Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung aufgedruckt ist. Gesundheitsminister Weisweiler: "So ist gewährleistet, dass nur geprüftes Kleinstfeuerwerk verkauft wird."
Zu Hause müssen Feuerwerkskörper sicher gelagert werden: auf dem warmen Ofen und neben Kerzen und Tannenbaum sind keine geeigneten Lagerplätze. Wichtig ist im nächsten Schritt, die aufgedruckte oder beigefügte Anleitung aufmerksam durchzulesen und zu beachten. Viele Unfälle lassen sich auf diese Weise vermeiden.
Kleinstfeuerwerk wird nach dem Sprengstoffrecht in zwei Kategorien eingeteilt: Kategorie 1, dazu gehören z.B. Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, dürfen Kinder erst ab einem Alter von 12 Jahren besitzen und abbrennen. Für den Erwerb und Umgang mit Kleinfeuerwerk der Kategorie 2, wie z. B. Raketen, Sonnenräder und Chinaböller, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Der Verkauf des Sylvesterfeuerwerks wird aus Sicherheitsgründen zeitlich begrenzt. Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember bzw. 1. Januar eines Jahres erlaubt.
Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz hat einen Informationsflyer für Verbraucher erstellt, der unter http://www.saarland.deruntergeladen und kostenlos bestellt werden kann.
Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Ursulinenstraße 8-16
66111 Saarbrücken
Tel.: (0681) 501 3110
Fax: (0681) 501 5048
Email: n.scharfenberg@gesundheit.saarland.de
http://www.gesundheit.saarland.de
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Datum: 20.12.2010 - 18:45 Uhr
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