Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Umgangsrecht
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Deutschland hat einen homosexuellen Vize-Kanzler, eine präsidiale
Patchwork-Familie im Schloss Bellevue und eine türkischstämmige
Ministerin im Kabinett Niedersachsens. Doch die in diesem
Zusammenhang so oft zitierten Tugenden wie Aufgeschlossenheit und
Toleranz gelangen hierzulande auch schnell an ihre Grenzen. Wie sonst
ist es möglich, dass Tausende Väter dafür kämpfen müssen, ihre
leiblichen Kinder sehen zu dürfen? Und dabei immer wieder gegen die
Wand richterlicher Härte rennen?
Klar, Gerichte müssen Kinder aus zerrütteten Beziehungen, in denen
Gewalt an der Tagesordnung war, schützen. Doch nur weil leibliche
Väter vielleicht nie in einer Ehe oder zumindest in einer
eheähnlichen Beziehung mit der Mutter zusammengelebt haben, macht sie
das nicht automatisch zu einer Gefahr. Auch dann nicht, wenn
mittlerweile ein anderer Mann rein rechtlich in die Rolle geschlüpft
ist. Im Gegenteil: Der Kontakt zum leiblichen Vater kann für Kinder
mit zunehmendem Alter eine existenzielle Bedeutung erlangen.
Gut, dass der Europäische Gerichtshof nun den Anstoß für eine
Neuregelung des Umgangsrechts gegeben hat. Für viele Männer ist das
Urteil ein Hoffnungsschimmer so kurz vor Weihnachten: Denn nicht nur
Kinder können an den Folgen gescheiterter Beziehungen zerbrechen,
sondern auch Väter.
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Datum: 21.12.2010 - 22:00 Uhr
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