DGAP-News: ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft: BGH legt im KapMuG-Verfahren gegen die Daimler AG entscheidungserhebliche Fragen dem EuGH vor - ROTTER RECHTSANWÄLTE als Musterklägervertreter begrüßen die Entscheidung
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Rechtssache
ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft: BGH legt im KapMuG-Verfahren gegen
die Daimler AG entscheidungserhebliche Fragen dem EuGH vor - ROTTER
RECHTSANWÄLTE als Musterklägervertreter begrüßen die Entscheidung
23.12.2010 / 12:48
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Grünwald - 23.12.2010
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat
mit einem am 23.12.2010 veröffentlichten Beschluss das
Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) gegen die Daimler AG wegen
möglicherweise pflichtwidrig verspäteter Meldung des vorzeitigen
Ausscheidens des damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp ausgesetzt
und insgesamt zwei Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur
Entscheidung vorgelegt. Der Senat ist damit der entsprechenden Anregung des
von ROTTER RECHTSANWÄLTE vertretenen Musterklägers gefolgt.
Wie dem Beschluss und der Pressemeldung des BGH vom heutigen Tage (Nr.
247/2010) zu entnehmen ist, hat der II. Zivilsenat für
entscheidungserheblich angesehen, ob bei einem zeitlich gestreckten Vorgang
Zwischenschritte selbständig von Bedeutung und damit selbst
veröffentlichungspflichtig sein können und ob die hinreichende
Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines künftigen Ereignisses eine
Beurteilung mitüberwiegender Wahrscheinlichkeit verlangt oder ob es bei
hoher Eignung zur Kursbeeinflussung genügt, wenn der Eintritt des künftigen
Umstandes offen, aber nicht unwahrscheinlich ist.
Hintergrund ist die von Herrn Prof. Schrempp am 17. Mai 2005 gegenüber dem
damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Musterbeklagten, Herrn Kopper,
geäußerte Absicht, sein Vorstandsamt vorzeitig aufzugeben. Die Daimler AG
hat das Ausscheiden von Herrn Prof. Schrempp erst mit Ad-hoc-Mitteilung vom
28.07.2005öffentlich bekanntgemacht, was einen deutlichen Kursanstieg der
Aktie der Daimler AG zur Folge hatte.
ROTTER RECHTSANWÄLTE begrüßt nachdrücklich die Vorlage an den EuGH, da zu
erwarten ist, dass dessen Entscheidung Rechtssicherheit in wesentlichen
Fragen kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten schaffen wird.
ROTTER RECHTSANWÄLTE vertritt in dem Musterverfahren neben dem Musterkläger
zahlreiche institutionelle und private Investoren.
Für Fragen stehen die Rechtsanwälte Klaus Rotter und Felix Weigend gerne
zur Verfügung.
Ende der Finanznachricht
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