Steuervorteil mit "grünem Rezept" / Wie nicht erstattungsfähige Arzneimittel steuerlich geltend gemacht werden können
ID: 322418
anwendet, sollte sich diese von Arzt auf einem grünen Rezeptformular
verordnen lassen und diese sammeln, rät die "Apotheken Umschau". Mit
dem besonderen Rezept dokumentiert der Arzt, dass er das Mittel für
medizinisch sinnvoll hält. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben
steuerlich geltend machen, wenn die "zumutbaren Belastungen"
überschritten werden.
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Datum: 02.01.2011 - 08:15 Uhr
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