Kein Erbschein für Inkassounternehmen
ID: 322832
Das Gericht ging davon aus, dass das Unternehmen in Vertretung der antragsberechtigten Gläubigerin des Erblassers gehandelt habe. Es wies das Inkassounternehmen jedoch als Bevollmächtigte zurück, da es weder ein Rechtsanwalt noch eine Anwaltsgfesellschaft und somit nicht zur Vertretung seiner Kunden vor dem Nachlassgericht befugt sei.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wir bieten Ihnen fundierte und umfassende rechtliche Beratung und Vertretung Ihrer Interessen in Angelegenheiten aus dem Zivil- und Wirtschaftsrecht.
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
Rechtsanwalt Philipp Spoth
Mahlgasse 15
53721 Siegburg
02241/ 958 99 39
Datum: 03.01.2011 - 15:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 322832
Anzahl Zeichen: 706
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Philipp Spoth
Stadt:
Siegburg
Telefon: 02241/ 958 99 39
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 600 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein Erbschein für Inkassounternehmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit seinem Urteil vom 06. August 2008 (Aktenzeichen: XII ZR 67/06) hat der BGH entschieden, dass die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume auch nach Überlassung der Mieträume und Beendigung des Mietvertrages zulässig ist. Entsprechend der Regelung des § 142 Abs. 1 BGB wirke die A
Neue Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ...
Die Klägerin war in der Zeit vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2008 bei dem Beklagten aufgrund eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages als Lehrerin beschäftigt. Da sie während ihres Studiums dort vom 01.11.1999 bis zum 31.01.2000 schon einmal als studentische Hilfskraft beschäftigt war, beant
Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung “aus allen Gründen” ...
In dem Fall war nach dem Tod des längstlebenden Elternteils die gesetzliche Erbfolge zugunsten der drei Kinder eingetreten. Eines der Kinder schlug die Erbschaft jedoch “aus jedem Berufungsgrund” aus, erklärte anschließend jedoch die Anfechtung dieser Ausschlagungserklärung. Er sei fälschli
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
Keine Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung „Young, wild & sexy“ ...
Mit Beschluss vom 10. November 2010 hat das Bundespatentgericht auf die Beschwerde der Markenanmelderin entschieden, dass es der angemeldeten Bezeichnung „Young, wild & sexy“ an jeglicher Unterscheidungskraft fehlt und diese daher von der Eintragung ausgeschlossen ist. Mit seinem Beschluss
Ausnahmsweise Aufklärungspflicht des Gewerberaummieters ...
Der Mieter von Gewerberäumen ist ausnahmsweise verpflichtet, den Vermieter über sein Sortiment aufzuklären, wenn außergewöhnliche und dem Vermieter nicht erkennbare Umstände eine solchen Hinweis notwendig machen. Dies entschied der BGH mit seinen Urteilen vom 11.08.2010 (Aktenzeichen: XII ZR 1
Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitung – Kosten und Risiken ...
In NRW bedeutet Selbstüberwachung beispielsweise: Der Eigentümer hat die Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitungen auf eigene Kosten bis spätestens 31.12.2015 von einem Sachkundigen durchführen zu lassen und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Eine Wiederholung der Dichtigkeitsprüfung
Steuererklärung mit Geld-zurück-Garantie: die neue Steuer-Software bei Tchibo ...
Ab dem 28. Dezember gibt’s die neue Steuersoftware für die Steuererklärung 2010 überall bei Tchibo. Das Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist für € 9,99 erhältlich. Online ist die Bestellung unter www.tchibo.de/steuern schon ab dem 21. Dezember möglich, als Download auch ohne V




