Nachhaltigkeitsvorschriften für Bioethanol in Kraft getreten

Nachhaltigkeitsvorschriften für Bioethanol in Kraft getreten

ID: 322864
(ots) - Seit dem Jahreswechsel gelten die
Nachhaltigkeitsvorschriften der Erneuerbare Energien-Richtlinie für
Biokraftstoffe. Somit darf ab sofort nur noch Bioethanol mit einem
amtlich kontrollierten Nachhaltigkeitszertifikat zu Benzin
beigemischt werden. Alle deutschen Bioethanol-Anlagen erfüllen die
Nachhaltigkeitsanforderungen.

/Hersteller sind vorbereitet:

"Die deutsche Bioethanolwirtschaft befürwortet die
Nachhaltigkeitsanforderungen, die sicherstellen, dass Bioethanol
unabhängig von seiner Herkunft einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz leistet", erklärt Dietrich Klein, Geschäftsführer des
Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe, anlässlich
des In-Kraft-Tretens der Nachhaltigkeitsanforderungen für
Biokraftstoffe zum Jahreswechsel. "Die Hersteller sind vorbereitet:
Alle großen deutschen Bioethanolanlagen haben die Audits
abgeschlossen und liefern bereits zertifiziert nachhaltiges
Bioethanol."

/Regenwaldschutz und CO2-Reduktion:

Die EU-Nachhaltigkeitsvorschriften stellen sicher, dass nur
solches Bioethanol zum Einsatz kommt, das die Treibhausgasemissionen
erheblich vermindert und nicht von ökologisch wertvollen Flächen
stammt. Dies bedeutet unter anderem, dass für Bioethanol kein
Regenwald gerodet werden darf und seine CO2-Emissionen mindestens um
35 Prozent geringer sein müssen als bei Benzin.

/Deutsche Anlagen übertreffen EU-Vorgaben:

Der BDBe weist darauf hin, dass heimisches Bioethanol schon heute
in höherem Maße zum Klimaschutz beiträgt als von der EU gefordert:
"Die CO2-Einsparung mit Bioethanol aus deutscher Erzeugung liegt mit
ca. 50 Prozent deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert. In den
nächsten Jahren wird die CO2-Einsparung wegen technologischer
Fortschritte in den Bioethanolanlagen auf ca. 70 Prozent steigen", so


BDBe-Geschäftsführer Klein.

/EU-Richtlinie Erneuerbare Energien:

Hintergrund für die Zertifizierung ist die EU-Richtlinie
Erneuerbare Energien (2009/28/EG). Sie legt die Anforderungen an die
Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen fest und wurde mit der
Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in deutsches Recht
umgesetzt. In Deutschland existieren derzeit mit REDcert und ISCC
zwei von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
anerkannte Zertifizierungssysteme.



Pressekontakt:

Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe)
Nina Ruppert
Tel.: 030/3 01 29 53-13
presse@bdbe.de
www.bdbe.de
www.twitter.com/BDBeBerlin

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Datum: 03.01.2011 - 15:58 Uhr
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