Rechtsschutzversicherung: Tipps nach dem Jahreswechsel
Viele Gesetzesänderungen treten zum Jahreswechsel in Kraft. Die Rechtsschutzversicherung wird im neuen Jahr wohl wieder stark in Anspruch genommen werden.

(firmenpresse) - Auch im Jahr 2011 wird die Rechtsschutzversicherung noch für viele Bundesbürger eine der wichtigsten Versicherung bleiben. Denn seit Jahren sind die Kosten in diesem Bereich stetig gestiegen, was auf eine hohe Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung schließen lässt. Einige Rechtstipps und die wichtigsten Änderungen in 2011 sollen helfen, im Vorfeld Klarheit zu schaffen.
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Arbeitnehmer müssen im Jahr 2011 wieder Einbußen beim Einkommen hinnehmen. Grund sind die Anpassungen beim Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil von 7,9 Prozent auf 8,2 Prozent, Arbeitgeberanteil von 7,0 Prozent auf 7,3 Prozent) und bei der Arbeitslosenversicherung (von 2,8 Prozent des Bruttolohnes auf 3,0 Prozent).
Wirtschaftet die eigene gesetzliche Krankenversicherung nicht solide, so kann sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser ist nun nicht mehr auf eine bestimmte Summe begrenzt, sondern kann in tatsächlich benötigter Höhe verlangt werden.
Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur noch für das billigste Medikament mit dem verschriebenen Wirkstoff. Entscheidet sich ein Kassenpatient für ein teureres Präparat, so muss er die Zusatzkosten aus eigener Tasche bezahlen.
Elterngeld wird künftig für Spitzenverdiener über 250.000 Euro jährlich gestrichen, ebenso für Hartz-IV-Empfänger. Gleichzeitig sinkt der Satz des Elterngeldes von 67 Prozent des Nettogehaltes auf 65 Prozent, wenn das eigentliche Nettoeinkommen über 1.240 Euro monatlich liegt.
Fremdgehen beim Geldabheben kostet bei manchen Kreditinstituten am Geldautomaten viel Geld. Künftig müssen die Kosten hierfür ausgewiesen werden, damit sich der Bankkunde ggf. ein günstigeres Kreditinstitut für die Abhebung aussuchen kann.
Die Tabaksteuer steigt in den nächsten fünf Jahren schrittweise jährlich um vier bis acht Cent. Der Bund erwartet daraus Mehreinnahmen von 200 Mio. Euro bereits im ersten Jahr der Erhöhung.
Der Führerschein ab 17 wird nun bundesweit eingeführt. In der Vergangenheit hat sich das Modell positiv bewährt. Junge Fahranfänger, die mit 17 ihren Führerschein gemacht haben und beim Fahren begeleitet werden, tauchen seltener in den Unfallstatistiken auf.
Auch in Sachen Auto tut sich in 2011 einiges. Künftig sollen Wechselkennzeichen erlaubt sein. Dann können bis zu drei Kraftfahrzeugen mit einem Kennzeichen geführt werden - unter der Vorraussetzung, dass auch nur immer ein Auto bewegt wird. Dadurch ergeben sich zumindest Einsparungen bei der Kfz-Versicherung. Wann der Startschuss fällt, ist aber noch offen.
Bildquelle: Peter Kirchhoff, www.pixelio.de
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