Gebäudeversicherung: Vor der Reparatur erst den Schaden melden

Gebäudeversicherung: Vor der Reparatur erst den Schaden melden

ID: 324345

Die Gebäudeversicherung ist eine Kranken- und Lebensversicherung für die eigenen vier Wände. Ihr Schutz ist unverzichtbar.



Gebäudeversicherung: Vor der Reparatur erst den Schaden meldenGebäudeversicherung: Vor der Reparatur erst den Schaden melden

(firmenpresse) - So mancher Bürger lebt bei Versicherungsdingen nach dem Motto: "Komme ich heut" nicht, komme ich morgen..." Vor allem im Bereich der Schadensregulierung geschieht es häufiger, dass Leistungsansprüche nicht rechtzeitig angemeldet wurden. Das kann aber fatale Folgen haben und die Versicherer in einem solchen Fall sogar leistungsfrei stellen. In einem Fall beim Thema Gebäudeversicherung hat das Amtsgericht München ein deutliches Zeichen gesetzt.

Informationen zum Thema Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Im konkreten Fall hat ein Versicherungsnehmer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschein war noch nicht erstellt und einen Monat nach dem Versicherungsbeginn kam durch witterungsbedingte Umstände zu einem Rohrbruch. Der betroffene Hauseigentümer hat die Reparatur des Schadens in Auftrag gegeben und erst drei Wochen später, nach dem Erhalt des Versicherungsscheines, den Schaden seiner Gebäudeversicherung gemeldet.

Von der Versicherung erhielt der Kunde prompt die Ablehnung der Leistungsübernahme. Der Schaden von rund 4.000 Euro blieb zunächst beim Hauseigentümer haften. Die Versicherung hat die Ablehnung damit begründet, dass sie sich von dem Schaden kein Bild machen konnte. Das gilt insbesondere für die Begutachtung und Prüfung, ob es sich dabei auch um einen vorvertraglichen Schaden gehandelt haben könnte. Durch die verspätete Schadensmeldung war somit der Versicherungsschutz passé. Der Hausbesitzer hat nun versucht auf dem Klageweg die Kosten für seinen Schaden einzufordern.

Vom Amtsgericht München wurde die Klage abgewiesen. Die Richter waren der Ansicht, dass der Versicherungsnehmer seine Obliegenheitspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz nicht erfüllt hat. Hier ist im VVG § 30 (Anzeige des Versicherungsfalles) klar formuliert, dass sich der Versicherungsnehmer unmittelbar nach Kenntniserlangung eines Schadens diesen unverzüglich seiner Versicherung melden muss. Sofern die Versicherung nicht auf anderem Wege von dem Schaden Kenntnis genommen hat, kann sie von der Leistungspflicht zurücktreten.



Auch wenn nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn der Versicherungsschein noch nicht vorliegt, muss jeder Schaden unverzüglich gemeldet werden. Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, gerade bei größeren Schäden, eine Begutachtung vorzunehmen und zu prüfen, inwieweit ein Leistungsanspruch besteht. Eine Reparatur eines noch nicht gemeldeten Schadens macht diese Bewertung durch die Versicherung unmöglich.

Gerade in der jetzigen Frostperiode empfiehlt es sich unbedingt, mit seiner Gebäudeversicherung im Schadensfall unmittelbar in Verbindung zu treten, ggf. sogar Schäden mit Bildern sofort zu dokumentieren.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.




PresseKontakt / Agentur:

IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen(at)iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de



drucken  als PDF  GRETA AG setzt auf maßgeschneiderte Immobilienanlagen Nachbarschaftsstreit vermeiden mit Fertiggaragen von Exklusiv Garagen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.01.2011 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 324345
Anzahl Zeichen: 3010

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:

Bottrop


Telefon: (02041) 77 44 7 - 46

Kategorie:

Haus & Garten


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 415 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gebäudeversicherung: Vor der Reparatur erst den Schaden melden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IAK GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Berufshaftpflicht für Heilwesen: neuer Vergleichsrechner mit günstigen Tarifen ...
Die Berufshaftpflicht für Heilweisen erfüllt eine wichtige Aufgabe: Wenn es durch einen Behandlungsfehler zu einer Schädigung des Patienten kommt, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen. Je nach Höhe der Forderung ist die gesamte finanzielle Existenz bedroht. Durch die Berufshaftpfl

Hundehaftpflicht für 49,90 Euro – ein Beitrag wie vor 10 Jahren ...
Der Versicherungsmakler iak GmbH bietet ab sofort über das Internetportal vergleichen-und-sparen.de einen weiteren Tarif zur Hundehaftpflicht noch günstiger an. Zusammen mit Adcuri, einem Tochterunternehmen der Barmenia, konnte eine neue Tarifvariante mit einem Beitrag von nur 49,90 Euro ausgehand

Mit der Hundeversicherung optimale Sicherheit für Ihren Vierbeiner ...
Hunde verfügen über einen ausgeprägten Jagdinstinkt und Spieltrieb. Wie oft erleben wir es, dass Hunde auf der Spur eines verräterischen Duftes wie ein geölter Blitz zwischen Hecken, Sträuchern oder Gräben verschwunden ist. Und nicht selten hat Bello sich Dinge geschnappt, die zum Zerkauen id


Weitere Mitteilungen von IAK GmbH


GRETA AG setzt auf maßgeschneiderte Immobilienanlagen ...
"Wir bieten alles aus einer Hand", sagt Dipl.-Kfm. Jörg Peters, Vorstandsvorsitzender der GRETA AG, "ein komplettes Dienstleistungspaket für private und institutionelle Anleger, die in deutsche Immobilien investieren wollen. Wir sind der kompetente Partner für Kunden von der Auswah

Wohnimmobilien der IMMOVATION AG - wertstabil und zukunftssicher ...
Das Immobilienhandelsunternehmen IMMOVATION AG, deren Vorstand seit 1995 erfolgreich und gewissenhaft mit Immobilien handelt, hat sich dementsprechend weiterentwickelt. Beobachtungen der Finanz- und Immobilienexperten der Unternehmensgruppe zeigen, dass Kapitalanleger seit der Finanzkrise die transp

Reethaus am Meer Insel Ruegen Luxus Romantik Meeresblick Leuchtturm ...
Reethäuser am Meer sind äußerst beliebt für Urlauber aus ganz Europa. Besonders Feriengäste aus Deutschland aber auch aus Österreich Italien aus der Schweiz aus Holland, Belgien Luxemburg, Dänemark Schweden und neuerdings sogar aus China und Japan lieben die Reethäuser mit Wasserblick Kamin.

Big Budget Design Project PM 1 ...
„Erlesene Materialien, anspruchsvolle Konstruktionen, technische Raffinessen und die Garantie, ein Einzelstück zu sein, machen den Reiz unserer Entwürfe aus.“ Wenn sich 3 kreative Geister treffen, um ihre phantastischen Ideen zum Thema Möbel auszutauschen, ist es nur eine Frage der Zeit


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z