Makabere Werbekampagne eines Bestatters?
Ein Bestattungshaus aus dem Bezirk Schärding wirbt auf einem Leichenwagen mit der Aufschrift „Wir sind allzeit für Sie bereit“ und wird zu diesem Zweck an unfallträchtigen Kreuzungen platziert.
Weitere Projekte plant der Bestatter bereits mit der Werbeagentur. So soll ein Kalender mit verschiedenen Sargmodellen neben leicht bekleideten Damen folgen. Auch hierbei wird Wert auf Pietät gelegt und so sollen hochwertige ästhetische Bilder den Kalender zieren.
In Österreich dürfen Bestattungshäuser seit der Liberalisierung der Gewerbeordnung 2002 für ihre Dienstleistung werben. Dabei kann jeder Bestatter selbst
entscheiden welche Werbemaßnahmen er ergreift, solange es nicht sittenwidrig ist. Somit ist die Werbekampagne des Bestatters rechtlich in Ordnung und es bleibt den Österreichern überlassen, wie Sie diese Werbung werten.
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Datum: 08.01.2011 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 325066
Anzahl Zeichen: 1300
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Niermann
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 / 40 81 73 31-0
Kategorie:
Messebau
Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.01.2011
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