Hochwasser in Deutschland: Wer zahlt bei Schäden an geparkten Autos? / R+V-Infocenter: Kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit - nicht mit dem Auto durch überflutete Straßen fahren
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Warnschildern oder Absperrungen direkt an einem hochwassergefährdeten
Fluss abstellt, riskiert möglicherweise seinen Versicherungsschutz.
Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Auch die
Fahrt durch eine überflutete Straße ist nicht immer versichert.
In einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind Schäden durch
Überschwemmung mitversichert - aber nur solange der Autobesitzer
nicht grob fahrlässig handelt. "Die Versicherung zahlt in der Regel
nur dann, wenn das Wasser zum Auto kommt. Der umgekehrte Fall,
nämlich wenn das Auto zum Wasser kommt, ist nicht abgedeckt", erklärt
Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Für Autofahrer bedeutet
das: Schon nach der ersten behördlichen Hochwasserwarnung sollten sie
ihr Fahrzeug aus dem gefährdeten Gebiet herausfahren. Auch
beispielsweise Tiefgaragen werden schnell überschwemmt.
R+V-Experte Walter rät zudem davon ab, mit dem Auto durch
überflutete Straßen zu fahren. "Autos sind nicht wassertauglich, auch
wenn man das in Kinofilmen immer wieder sieht. Und auch der
Versicherungsschutz ist bei einer solchen Aktion gefährdet."
Stand das Wasser bereits höher als bis zur Türkante, sollte das
Auto vor dem Start von einem Pannendienst oder in einer Werkstatt
überprüft werden. Motor, Katalysator oder Elektronik könnten durch
das Hochwasser beschädigt worden sein. Wenn das Fahrzeug komplett
unter Wasser stand, ist es meist irreparabel. Ebenfalls wichtig: Alle
Schäden sofort der Kfz-Versicherung melden.
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Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
c/o Arts & Others Communication GmbH
Anja Kassubek
Telefon 06172 9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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Datum: 10.01.2011 - 13:15 Uhr
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