Versagung von Prozesskostenhilfe wegen sittenwidriger Armut?

Versagung von Prozesskostenhilfe wegen sittenwidriger Armut?

ID: 325846
(firmenpresse) - In seinem Verfahren 2 W 383/10 hatte das OLG Koblenz über den Prozesskostenhilfeantrag einer mittellosen Miterbin zu entscheiden. Die Antragstellerin war von dem Rechtspfleger der Vorinstanz aufgefordert worden, die zunächst gestundeten Gerichts- und Anwaltskosten an die Staatskasse zu erstatten. Diese Entscheidung hob das OLG mit seinem Beschluss vom 12.08.2010 auf.

Das Verfahren in der Vorinstanz endete mit einem Vergleich, nach dem der Beklagte an die Klägerin und die Miterben einen Betrag in Höhe von 7.500,- € zu zahlen hatte. Der Rechtspfleger entschied, dass es sich bei der Vergleichssumme um von der Klägerin einzusetzendes Vermögen handele. Dabei sei nicht nur auf den der Klägerin zukommenden Anteil an der Vergleichssumme abzustellen, sondern auf die Gesamtsumme. Der hiergegen eingelegten sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gab das OLG statt.

Bei einer Klage eines Miterben auf Leistung an die Erbengemeinschaft komme es grundsätzlich nur auf die Einkommens- und Vermögenslage des klagenden Miterben an. Nur wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Miterbe von den übrigen Miterben vorgeschoben werde, um für das Verfahren Prozesskostenhilfe zu erlangen, könne auf das Vermögen der gesamten Erbengemeinschaft abgestellt werden. Seien derartige Anhaltspunkte hingegen nicht ersichtlich, könne nicht von einem sittenwidrigen Umgehungsversuch ausgegangen werden. Die Antragstellerin habe daher Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, so die Begründung des Gerichts.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir bieten Ihnen fundierte und umfassende rechtliche Beratung und Vertretung Ihrer Interessen in folgenden Rechtsgebieten:

* Arbeitsrecht
* Recht der Informationstechnologie
* Gewerblicher Rechtsschutz
* Erbrecht
* Baurecht
* Mietrecht
* Handels- und Gesellschaftsrecht
* Verkehrsrecht
* Zwangsvollstreckungsrecht
* Haftungsrecht der Rechtsanwälte
* Jagdrecht



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
Rechtsanwalt Philipp Spoth
Mahlgasse 15
53721 Siegburg
02241/ 958 99 39
www.sbr-rechtsanwaelte.de



drucken  als PDF  Eltern in der Abo-Falle:  Wenn Kinder mit dem Smartphone spielen Skimming: Betrug am Geldautomaten
Bereitgestellt von Benutzer: philippspoth
Datum: 10.01.2011 - 16:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 325846
Anzahl Zeichen: 1529

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Philipp Spoth
Stadt:

Siegburg


Telefon: 02241/ 958 99 39

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 458 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Versagung von Prozesskostenhilfe wegen sittenwidriger Armut?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anfechtung von Mietverträgen ...
Mit seinem Urteil vom 06. August 2008 (Aktenzeichen: XII ZR 67/06) hat der BGH entschieden, dass die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume auch nach Überlassung der Mieträume und Beendigung des Mietvertrages zulässig ist. Entsprechend der Regelung des § 142 Abs. 1 BGB wirke die A

Neue Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ...
Die Klägerin war in der Zeit vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2008 bei dem Beklagten aufgrund eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages als Lehrerin beschäftigt. Da sie während ihres Studiums dort vom 01.11.1999 bis zum 31.01.2000 schon einmal als studentische Hilfskraft beschäftigt war, beant

Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung “aus allen Gründen” ...
In dem Fall war nach dem Tod des längstlebenden Elternteils die gesetzliche Erbfolge zugunsten der drei Kinder eingetreten. Eines der Kinder schlug die Erbschaft jedoch “aus jedem Berufungsgrund” aus, erklärte anschließend jedoch die Anfechtung dieser Ausschlagungserklärung. Er sei fälschli


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer


Eltern in der Abo-Falle: Wenn Kinder mit dem Smartphone spielen ...
Das Amtsgericht Düsseldorf hat bereits im Jahre 2006 entschieden (Aktenzeichen 52 C 17756/05), dass Verträge über Angebote, die sich an Jugendliche und Minderjährige als Hauptzielgruppe richten, nicht mit dem erwachsenen Anschlussinhaber, sondern in der Regel mit dem minderjährigen Nutzer des H

Abmahnwelle rollt – der Rechtsanwalt für das Urheberrecht hilft weiter ...
Sehr viele Menschen, die einen PC und einen Internetanschluss besitzen, haben in den letzten Tagen und Wochen damit Bekanntschaft gemacht – die Rede ist von einer Abmahnung bezüglich einer Verletzung der Urheberrechts. Zur Zeit rollt eine wahre Abmahnwelle über Deutschland hinweg. Etliche Intern

Bundesregierung plant erneute Änderung des Widerrufsrechts ...
Angestoßen durch die Entscheidung C 489/07 des EuGH vom 3. September 2010 sieht sich der Gesetzgeber erneut zum Handeln veranlasst. Nach der aktuellen Regelung kann der Verkäufer im Falle des fristgerechten Widerrufes durch den Verbraucher Wertersatz für die Nutzung der gelieferten Ware verlan

Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE) – GFE stellt Insolvenzantrag! AG Nürnberg bestellt Insolvenzverwalter ...
München, den 03.01.2011 - Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach I


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z