Islamischer Religionsunterricht - GRÜNE: DITIB-Antrag unvoreingenommen und zügig prüfen

Islamischer Religionsunterricht - GRÜNE: DITIB-Antrag unvoreingenommen und zügig prüfen

ID: 325904

Islamischer Religionsunterricht - GRÜNE: DITIB-Antrag unvoreingenommen und zügig prüfen



(pressrelations) - Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert Minister Hahn (FDP) dazu auf, den am heutigen Tag vom Dachverband "Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen e.V." (DITIB) gestellten Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft schnell und unvoreingenommen zu prüfen. Aus der Anerkennung der DITIB als Religionsgemeinschaft würde unmittelbar deren Anspruch auf Durchführung von bekenntnisorientiertem islamischen Religionsunterricht folgen. Vor zwei Wochen hatte Hahn in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa erklärt, falls im Februar kein Antrag eines verlässlichen Ansprechpartners vorliege, werde er statt dessen die Erteilung islamischer Religionskunde in die Wege leiten.

"Jetzt haben sich muslimische Vertreterinnen und Vertreter bei der Landesregierung gemeldet und wollen sich als Ansprechpartner legitimieren lassen. Der Antrag der DITIB muss nun umgehend in einem unvoreingenommenen und rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden. Hahn darf das Anerkennungsverfahren allerdings nicht dazu nutzen, weiterhin monatelang nichts zu tun. Entweder erfüllt die DITIB die Voraussetzungen, dann ist so schnell wie möglich Islamunterricht einzuführen. Andernfalls muss umgehend die Erteilung von Islamkunde in Angriff genommen werden. Seit zwei Jahren ist faktisch nichts passiert. Es darf keine Ausreden mehr geben", so Tarek Al-Wazir, Fraktionsvorsitzender der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die DITIB müsste für eine Anerkennung "durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.3.1954) bieten und "die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts nicht gefährden" (BVerfGE vom 19.12.2000 zum Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas). "Die Prüfung dieser vergleichsweise einfachen Sachverhalte dürfte nicht sonderlich kompliziert sein. Falls es Hahn um die Sache und nicht um die Vermeidung eines Koalitionskonflikts geht, dann kann er schnell entscheiden. Wir werden nicht aufhören, darauf zu drängen, dass es für Schülerinnen und Schüler so bald als möglich ein Unterrichtsangebot in deutscher Sprache gibt", so Al-Wazir.




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Datum: 10.01.2011 - 18:15 Uhr
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