Geplante Gerichtsschließungen GRÜNE fordern Offenlegung der bisherigen Einsparungen

Geplante Gerichtsschließungen GRÜNE fordern Offenlegung der bisherigen Einsparungen

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Geplante Gerichtsschließungen GRÜNE fordern Offenlegung der bisherigen Einsparungen



(pressrelations) - ndtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert von Justizminister Hahn (FDP) endlich die Einsparungen, die durch die Schließung kleinerer Amtsgerichte im Jahr 2004 entstanden sind, offen zu legen. "Justizminister Hahn hat seine Pläne, verschiedene Amtsgerichte und Arbeitsgerichte mit Einsparungen ohne Nachteile für die Rechtssuchenden begründet. Das muss er jetzt auch belegen. Leider gibt es auf verschiedene unserer Anfragen seit Monaten keine Antwort", bedauert der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens.

Bereits am 10. September 2010 hatten DIE GRÜNEN um Auskunft darüber gebeten, ob die 2004 freigewordenen Liegenschaften zu dem ursprünglich prognostizierten Preis verkauft werden konnten, welchen Nutzungen die Gebäude heute dienen und welche Unterhaltungskosten jeweils entstanden sind. "Seit vier Monaten warten wir auf eine Antwort, obwohl Kleine Anfragen nach der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags innerhalb von sechs Wochen beantwortet werden sollen." Auch ein Berichtsantrag zur Verwertung des Amtsgerichtsgebäudes Usingen vom 1. Oktober 2010 sei bisher unbeantwortet geblieben.

DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass inzwischen bekannt geworden sei, dass das Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Butzbach statt für veranschlagte 578 300 Euro schließlich für einen einzigen symbolischen Euro verkauft worden sei. Aus anderen Antworten sei hervorgegangen, dass Effekte der früheren Schließungen von Gerichten gar nicht untersucht worden seien.

"So konnte der Minister keine Auskunft darüber geben, wie sich etwa die Aufwendungen für Fahrtkostenerstattungen von Zeugen und Sachverständigen entwickelt haben. Wir wissen nicht, ob weitere Wege zu höheren Kosten geführt haben. Die personelle Entwicklung im Zuge der Schließungen wurde auch nicht nachvollziehbar dargelegt. Insgesamt ist völlig unklar, ob tatsächlich Einsparungen im damals prognostizierten Umfang eingetreten sind. Dies wäre aber wichtig für die Abschätzung der Kostenentwicklung durch die Schließung weiterer Stand-orte. Dies muss spätestens bis zur Vorlage des vom Minister angekündigten Gesetzentwurfs nachvollziehbar sein. Sonst wäre die vorgesehene Schließungswelle weder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz zu erklären noch gegenüber den Rechtssuchenden zu verantworten", so Andreas Jürgens.




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Datum: 12.01.2011 - 16:15 Uhr
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