KORREKTUR: PKV und Beihilfe gründen Zentrale Einzugsstelle für Arzneimittelrabatte (ZESAR)
ID: 329055
KORREKTUR: PKV und Beihilfe gründen Zentrale Einzugsstelle für Arzneimittelrabatte (ZESAR)
Nach Vorgabe des "Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes" (AMNOG) zahlen die Versicherten in der Apotheke den vollen Medikamentenpreis und erhalten die vereinbarte Erstattung auf dem bisherigen Weg von ihrer Beihilfestelle bzw. dem PKV-Unternehmen. Anschließend fordert die ZESAR GmbH von den Pharmaunternehmen den gesetzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 16 Prozent ein. Für die Erstattung ist es zwingend, dass die Apotheken die Apothekenkennziffer auf das Rezept aufbringen. Die erzielten Rabatte führt ZESAR anschließend an die Versicherer und Beihilfestellen zurück.
Nach gesetzlicher Vorgabe werden die Rabatte ausschließlich zur Senkung der Prämien oder zur Prämienstabilisierung verwendet. Im Beihilfebereich dienen die Rabatte dazu, die Ausgaben zu reduzieren und damit das Leistungsniveau der Beihilfe von Bund und Ländern zu sichern. Die Branche erwartet, dass sich die Einsparungen für PKV und Beihilfe auf etwa 300 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Geschäftsführer von ZESAR sind Christian Hälker für den PKV-Verband und Joachim Schmidt aus dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beihilfe.
Kontakt
Stefan Reker
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 - 44
Telefax 030 / 20 45 89 - 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
http://www.pkv.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 14.01.2011 - 20:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 329055
Anzahl Zeichen: 2646
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 508 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"KORREKTUR: PKV und Beihilfe gründen Zentrale Einzugsstelle für Arzneimittelrabatte (ZESAR)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).