Götzl: Erhalt der Institutssicherung ist von nationalem Interesse
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Götzl: Erhalt der Institutssicherung ist von nationalem Interesse
In Deutschland sind bislang mindestens 100.000 Euro pro Anleger garantiert. Darüber hinaus gibt es freiwillige Sicherungssysteme. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben mit der Institutssicherung seit vielen Jahrzehnten ein solches eigenständiges und bewährtes System zum Schutz der Kundengelder. Götzl: Dieses ist für die gesamte Volkswirtschaft vorteilhaft. Es stiftet Vertrauen und sorgt für Stabilität des Finanzsektors. Denn die genossenschaftliche Institutssicherung verhindere Bankenschieflagen durch Prävention. Laufende Risikoüberwachung und -prüfung sowie frühzeitiges Eingreifen ermöglichen es, Fehlentwicklungen bei Banken zu erkennen und zu beseitigen, sagt der bayerische Verbandspräsident. Die Vermeidung einer Bankinsolvenz sei die effektivste, effizienteste und umfassendste Einlagensicherung. Deshalb müsse die Institutssicherung politisch geschützt werden. Götzl: Das ist ein nationales Interesse, welches die Bundesregierung in Brüssel verdeutlichen muss und die europäische Politik respektieren sollte.
Götzl wehrt sich deshalb dagegen, dass die EU-Kommission nunmehr beabsichtigt, das national bewährte System der Institutssicherung einem falsch verstandenen europäischen Integrationsgedanken zu opfern. Was gut ist, darf nicht wegharmonisiert werden. Die Art, wie die Kreditgenossenschaften das Geld ihrer Kunden sichern, ist erhaltenswert. Wer daran rüttelt, reduziert in Deutschland Verbraucherschutz, so Götzl.
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Datum: 17.01.2011 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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