ZDF-Magazin 'Frontal 21': Leiharbeiter mit Anspruch auf höheren Lohn
ID: 330735
ZDF-Magazin "Frontal 21": Leiharbeiter mit Anspruch auf höheren Lohn
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010, nach dem die christliche Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähig ist. Leiharbeiter, die nach dem für die Arbeitgeber besonders niedrigen CGZP-Tarif bezahlt worden seien, könnten jetzt rückwirkend auf denselben Lohn klagen, den ein Stamm-Arbeitnehmer am gleichen Arbeitsplatz erhalten hat, so Schüren weiter.
Dadurch ergäben sich Nachforderungen von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr, errechnet Dierk Hirschel, Chefökonom der Gewerkschaft verdi. So groß sei insgesamt die Differenz zwischen gezahltem Billiglohn der CGZP und dem höheren Lohn der Stamm-Arbeitnehmer. Knapp 40 Prozent aller Arbeitsverträge in der Leiharbeitsbranche wurden bisher nach CGZP-Flächentarifverträgen oder nach noch schlechteren CGZP-Haustarifverträgen abgeschlossen.
Nach Ansicht von Schüren können die Leiharbeiter ihren Anspruch rückwirkend bis 2003 geltend machen: "Lohnansprüche von Leiharbeitnehmern, die zu den Dumpingkonditionen der CGZP gearbeitet haben, sind bisher nicht verjährt, und zwar unabhängig davon, ob das 2003, 2004 oder später war." Zwar verjährten Lohnansprüche normalerweise in drei Jahren, nicht aber in diesem konkreten Fall. Da die Rechtslage bis vor kurzem völlig unklar war, sei die Verjährung gehemmt worden, so der Arbeitsrechtsexperte.
Rückfragen bitte an die ZDF-Redaktion "Frontal 21", Tel.: 030/2099-1254 (Michael Hölting)
ZDF-Pressestelle
Fon: (06131) 70 21-20 /-21
e-mail: presse@zdf.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.01.2011 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 330735
Anzahl Zeichen: 2292
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 328 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ZDF-Magazin 'Frontal 21': Leiharbeiter mit Anspruch auf höheren Lohn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ZDF (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).