Der Fremde im eigenen Haus / Notarkammern warnen vor einer vorzeitigen Schlüsselübergabe
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sie einen geeigneten Käufer für ihr Haus oder ihre Wohnung gefunden
haben. Die Erleichterung ist groß, wenn endlich Einigung über den
Kaufpreis besteht. Verkäufer sehen sich da häufig vor der Bitte, den
Schlüssel für die Immobilie so schnell wie möglich herauszugeben,
schließlich will der glückliche Neueigentümer doch so schnell wie
möglich mit den Renovierungsarbeiten beginnen. Ein typischer Fall. So
ergeht es in einem Beispiel auch Herrn Müller, der gerade sein Haus
verkauft hat. Er ist sich unsicher und fragt, was er machen soll.
"Die richtige Antwort lautet schlicht: Machen Sie schnellstmöglich
einen Notartermin aus und lassen sich - zusammen mit Ihrem Käufer -
umfassend beraten", empfiehlt Daniel Wassmann von der Notarkammer
Pfalz. "Denn jeder Fall ist anders, sodass eine individuelle Lösung
erarbeitet werden muss. Der Notar hilft als neutraler Ansprechpartner
beiden Vertragsparteien - Verkäufer und Käufer - in gleicher Weise.
Als erfahrener Vertragsjurist kann er über mögliche Risiken aufklären
und Sicherungsmechanismen vorschlagen." Dabei kostet die Beratung
beim Notar nichts extra. Denn der Kaufvertrag über das Haus muss in
jedem Fall notariell beurkundet werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Mit der Vertragsgebühr sind aber auch alle notariellen
Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen,
abgegolten. Einen Schwierigkeitszuschlag oder zusätzliche
Beratungsgebühren darf der Notar nicht erheben.
Im Beispielsfall würde Herr Müller vom Notar darauf hingewiesen
werden, dass er bei Herausgabe des Schlüssels vor vollständiger
Kaufpreiszahlung in Vorleistung ginge, ohne eine Absicherung erhalten
zu haben. "Man muss sich nur mal den Fall vorstellen, dass der Käufer
bei seinen Renovierungsarbeiten versehentlich eine tragende Wand
einreißt oder eine Wasserleitung beschädigt", so Wassmann weiter.
"Wenn dann die Finanzierung des Kaufpreises platzt oder andere
unvorhergesehene Umstände eintreten, z.B. eine erforderliche
behördliche Zustimmung nicht erteilt wird, ist der Schaden groß."
Herr Müller könnte im schlimmsten Fall ohne Kaufpreis, aber mit einem
beschädigten Haus dastehen und müsste darauf hoffen, dass sein Käufer
den Schaden ersetzen kann.
Aus gutem Grund raten Notare daher grundsätzlich von einer
vorzeitigen Schlüsselübergabe ab. Sollten die Beteiligten dennoch
eine Übergabe vor Kaufpreiszahlung wünschen, ist dies unbedingt auch
in der Urkunde zu vereinbaren. Zudem sollte geregelt werden, ob der
Käufer für den vorzeitigen Erhalt des Schlüssels eine gesonderte
Gegenleistung oder zumindest eine Anzahlung zu erbringen hat. Ferner
wie mit aufgewendeten Renovierungskosten, Hausnebenkosten, erzielten
Mieteinnahmen usw. zu verfahren ist, sollte der Vertrag nicht wie
geplant vollzogen werden. Wassmann rät daher: "Nutzen Sie die
Gelegenheit und lassen Sie sich von Ihrem Notar beraten. Die Beratung
ist inklusive, erspart einen zusätzlichen Rechtsbeistand und kann
einen sonst eventuell entstehenden kostenintensiven Rechtsstreit
vermeiden."
Abdruck honorarfrei
Januar 2011: Falls Sie den Zitatgeber der Notarkammer Pfalz durch
einen anderen Experten ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf
folgende Namen: Frau Eliane Schuller von der Landesnotarkammer
Bayern, Herrn Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Hayo
Schapp von der Hamburgischen Notarkammer, Herrn Dr. Dirk Solveen von
der Rheinischen Notarkammer sowie Herrn Dr. Thomas Diehn von der
Bundesnotarkammer.
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haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. Bitte beachten Sie
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Datum: 18.01.2011 - 16:15 Uhr
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