Schuldenbremse: GRÜNE weisen Kritik der Linksfraktion in der Sache zurück
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Schuldenbremse: GRÜNE weisen Kritik der Linksfraktion in der Sache zurück
Die Linksfraktion wolle den Eindruck erwecken, durch die Volksabstimmung am 27. März werde die Schuldenbremse eingeführt. "Dabei ist die Schuldenbremse bereits geltendes Recht. Es ist bereits im Grundgesetz verankert, dass die Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts für den Bund ab 2016 und für alle Bundesländer ab 2020 einzuhalten ist. Hessen nutzt mit der für die Volksabstimmung vorgeschlagenen Verfassungsänderung den Regelungsspielraum des Grundgesetzes. Im vorgelegten Verfassungstext sind die hessischen Ausnahmeregelungen vom Schuldenverbot enthalten ? für konjunkturelle Krisen, Naturkatastrophen und andere außergewöhnliche Notfälle. Durch die Verhandlungen mit den Regierungsparteien ist es uns weiter gelungen, einen Schutzwall für die Kommunen zu errichten und die Verantwortung des Landtags festzuschreiben, für ausreichende Staatseinnahmen zu sorgen", zählt Sigrid Erfurth auf.
"Wir können künftigen Generationen nicht Jahr für Jahr höhere Schuldenberge aufladen. DIE GRÜNEN stehen deshalb zu dem Ziel, durch Einsparungen, Effizienzsteigerungen und Einnahmeverbesserungen zu ausgeglichenen Haushalten zu gelangen."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 19.01.2011 - 19:15 Uhr
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